Brandschutz

07.04.2022 Interview

Brände mit Lithiumbatterien: Wo bleiben die Brandwände?

Welche Auswirkungen hat das massive Einsetzen von Lithiumbatterien in allen Lebenslagen für die Feuerwehr? Welche Fragen müssen geklärt werden? Ein Gespräch.
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Feuerwehren kämpfen mit mehreren Herausforderungen bei Lithiumbränden. Dabei sind die Brände selbst häufig nicht das größte Problem.

©Foto: Jens Büttner/dpa/picture-alliance

„Wir können keine signifikant gestiegenen Brandfälle feststellen“, sagt Peter Bachmeier, Leitender Branddirektor der Landeshauptstadt München im Gespräch mit fokus GEFAHR/GUT. Ein erstaunliches Ergebnis dafür, dass der Markt massiv gewachsen ist. 2253 Tonnen Lithium-Metall-Batterien wurden 2020 in Deutschland in den Verkehr gebracht, das Dreifache der Mengen in 2013. Bei den Lithium-Ionen-Batterien steigerte sich die Menge zwischen 2013 und 2020 um das Doppelte auf 14.000 Tonnen. Und etliche Tausend Tonnen wurden zurückgenommen. Dabei sind Antriebsbatterien für Elektroautos in diesen Zahlen des Umweltbundesamtes noch nicht einmal erfasst.

Der positive Einstieg wird von Peter Bachmeier aber wieder eingeschränkt:  „Wir können nicht davon ausgehen, dass von den Akkus kein Risiko ausgeht, auch wenn nur wenige Brände entstehen.“ Die Einschränkung liegt nicht zuletzt in der Natur der Brände und an dem, was in den Augen der deutschen Feuerwehr bei den Herstellern fehlt und die Behörden unbedingt ändern müssen. 

Seit sieben Jahren beschäftigt sich der Leiter des Fachausschusses Vorbeugender Brandschutz der deutschen Feuerwehren intensiv mit der Frage nach dem Risiko von Lithiumbatterien und den notwendigen Maßnahmen im Brandfall. Um den Feuerwehren eine Ersteinschätzung und Hilfsmittel an die Hand zu geben, hat der Fachausschuss 2017 eine Broschüre mit Hinweisen veröffentlicht.

Inzwischen haben die Feuerwehren jede Menge Erfahrungen sammeln können, die Expertise ist deutlich gewachsen. Als erster Schritt wurde die Überarbeitung der ersten Handlungsempfehlung in drei Teilbereiche aufgeteilt: in „Elektromobilität“, „Hausspeicher“ sowie „Herstellung, Einbau und Entsorgung“. Für die ersten beiden Bereiche sind die redaktionellen Arbeiten abgeschlossen und die Ergebnisse veröffentlicht (siehe Kasten ganz unten). Eine Veröffentlichung zum dritten Themenkomplex ist dagegen frühestens für Ende 2023 zu erwarten.

„Das dauert, weil Antworten für den Entsorgungsbereich oder Antworten auf Fragen nach den Auswirkungen auf Industriebauten mithilfe von wissenschaftlichen Erkenntnissen erfolgen müssen. Da steckt wahnsinnig viel Arbeit dahinter.“ Beim zweiten Anlauf sollte es schließlich nicht mehr nur um Meinungen und Schätzungen gehen, sondern um Fakten. Vertreter der Feuerwehr sind deshalb in ein Forschungsvorhaben dazu eingebunden.

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Peter Bachmeier, leitender Branddirektor der Landeshauptstadt München.

©Foto: Feuerwehr München

Das Beispiel Flusssäure

Als Beispiel für die Bedeutung von Messungen nimmt Bachmeier die Flusssäure. Jahrelang wurde davor gewarnt, dass durch einen Akkubrand Flusssäure in signifikanten Mengen entstünde, die die Gesundheit erheblich gefährde. „Wir haben immer wieder Messungen durchgeführt und nie etwas gefunden“, resümiert Bachmeier. Die in der Atmosphäre auftretende Flusssäure ließe sich nur aus Laborerkenntnissen nachvollziehen. Fazit für ihn: Die Feuerwehr hat in der Regel kein großes Flusssäureproblem beim Löschen.

Ein Problem entstünde dann, wenn eine abgebrannte Autobatterie beziehungsweise ein komplettes E-Auto in eine Wanne voll mit Wasser gestellt werde. Dann muss aufgepasst werden, denn das Wasser ist dann nicht nur allgemein mit Gefahrstoffen kontaminiert, sondern auch mit Flusssäure angereichert. „Ich war schon kein Fan von diesen Wannen vor dieser Erkenntnis, aber nun sind wir dazu übergegangen, auf dieses Risiko explizit hinzuweisen. Unsere Empfehlung lautet: Die Feuerwehr löscht ganz klassisch wie bei jedem anderen Pkw-Typ.“

Mit einer Brandstatistik zu Bränden von E-Autos kann Bachmeier nicht dienen. „Bei uns läuft das unter Pkw-Brand, da wird bis heute nicht unterschieden. Diese Brände sind eben auch nicht so problematisch.“

Nicht das Löschen sei das Problem, sondern die Situation danach. Oft sei es so, dass lediglich ein oder zwei Zellen einer Batterie einen Brand verursachen würden. Die anderen kühle die Feuerwehr ab, sodass der Schaden meist bei den zwei Zellen bleibe. Aber dieses Auto nehme niemand mehr mit. Dann sitze man auf den Fahrzeugen und hat gegebenenfalls die Negativschlagzeilen. Auch kleinere Batterietypen mit Schäden nehme kaum einer mit. Wobei Bachmeier die Logistiker in ihrer Weigerung durchaus versteht. „Dieses Problem ist definitiv nicht gelöst.“ Nicht nur Bachmeiers, sondern der offizielle Standpunkt der Feuerwehren ist: Die Hersteller, die diese Produkte produzieren und auf den Markt bringen, müssten eine Brandwache mit anschließendem Entsorgungssystem etablieren.

Positive Beispiele für ein solches System gäbe es: beispielsweise der TUIS-Werkfeuerwehrverbund der chemischen Industrie. Oder die Organisation der Silobetreiber, die bei einem Silobrand, der durchaus eine ganz Woche anhalten kann, nach einem Ersteinsatz der Feuerwehren die Überwachung und das Einbringen von Inertgas übernehme.

Bisher würden die Hersteller für das Risiko über die Feuerwehreinsätze den Steuerzahler in die Pflicht nehmen. Dabei seien sie es, die das Geld mit diesen Produkten verdienten. Die Fahrzeughersteller müssten dafür sorgen, dass ihre Produkte zurückgenommen werden. Der Vorschlag der Feuerwehren: Die Hersteller entwickeln ein Entsorgungssystem.

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Wer sollte nach dem Brand eines E-Autos ein Entsorgungssystem mit Brandwache stellen?

©Foto: ZOOM.TIROL APA/picture-alliance

Ignoriertes Problem

Im Gegensatz zu den Autobränden werden Gebäudebrände von den Feuerwehren intensiv erfasst und ausgewertet. Dabei wird nicht jeder Brand, in dem ein Akku involviert ist, in die Sparte „Brandursache Akku“ gelegt. Denn Fälle wie Brände in Forschungsabteilungen der Auto- oder Batteriehersteller, bei denen während der Belastungs- und Crashtests ein Brand entsteht, zu dem die Feuerwehr hinzugezogen werden muss, werden nicht hinzugerechnet. „Hier werden den Batterien ja extra Stresstests unterzogen, um die Grenzen auszuloten, ab wann der Akku kaputt ist.“

Die Auswertung der Brände in Gebäuden im Zusammenhang mit Lithiumbatterien ergibt laut Bachmeier: „Wir haben bislang keine signifikante Erhöhung der Brandfälle.“ Und doch hat sich etwas verändert. „Wenn wir fünf bis sieben Minuten nach Alarmierung eintreffen und ein Akku ist involviert, schlagen uns aus den Fenstern die Flammen entgegen. Normalerweise kommt schwarzer Rauch raus, wenn wir zu einem Brand kommen. Das ist unser tägliches Geschäft. Aber dass weißer Rauch auftritt und dann die Flammen rausschlagen, sich der Brand mit dieser besonderen Geschwindigkeit ausbreitet, das ist nicht alltäglich. So etwas kennen wir ansonsten nur vom Weihnachtsbaumbrand oder beim Brand eines Holzhauses mit brennbaren Oberflächen. Vor allem deswegen wird diese Brandursache von uns besonders wahrgenommen. Wir haben nicht mehr Brände, sondern einfach nur mehr Brände mit einer deutlich schnelleren Brandgeschwindigkeit.“

Für einen Brand in einem gewerblichen Lager gibt es laut Bachmeier eine klare Empfehlung für den Einsatz. So würde bei einem brennenden Lager mit Akkumulatoren die Feuerwehr von außen kühlen, Feuerwehrleute kämen nicht mehr in das Gebäude. Denn bis jetzt sei kein Löschversuch in einem Logistikcenter bei einem ausgedehnten Brand erfolgreich gewesen, nur die Begrenzung. „Das muss den Leuten bewusst sein.“

Großer Anpassungsbedarf bei der Industriebaurichtlinie

 „Wir hatten vor Kurzem einen Brand in einem Hochregallager, ausgehend von einem Akku für einen E-Scooter. Das Hochregal hatte einen Umfang von 600 Quadratmetern und war zehn Meter hoch. Innerhalb von wenigen Minuten stand die gesamte Halle unter Vollbrand. Diese Brandentwicklung erleben wir bei dieser Art Lagerung immer wieder. Das ist der Grund, warum wir dringend empfehlen, Brandabschnitte kleiner zu machen, als derzeit gebaut wird.“

Für die eigentliche Lagerung gibt es laut Bachmeier sinnvolle Empfehlungen, die zu häufig beim Bau außer Acht gelassen werden. Die Versicherungswirtschaft hat vor einigen Jahren Hinweise veröffentlicht, das VdS-Merkblatt 3103 (siehe auch: „Lithium Batteries Special 2022“).

Dagegen ignoriere die  rechtlich bindende Industriebaurichtlinie das Risiko komplett. „Die lässt je nach Bauart und Brandschutzmaßnahmen 10.000 Quadaratmeter ohne eine Trennwand dazwischen zu.“ Das sei derzeit öffentlich-rechtlich genehmigungsfähig. „Ein Bauherr verlässt sich unter Umständen da­rauf, dass die Richtlinie ausreicht.“ Dabei ginge die Bauaufsicht lediglich von der Brandlast des Akkus aus, nicht von der Energiemenge, die gespeichert wird. Das sei in etwa so, als wenn man einen Benzinkanister hätte und die Brandlast des Kunststoffbehälters ansetzen würde. Für Bachmeier schwer zu begründen.

Derzeit entstehen an mehreren Stellen Deutschlands Fertigungshallen für Akkumulatoren mit Flächen bis zu   12.000 Quadratmetern ohne Trennwände. „Meiner Meinung nach müsste so eine Halle mindestens vier Mal unterteilt werden. Das würde nur Wände kosten und das Risiko einschränken.“

Über die Industriebaurichtlinie sei lediglich die Gebäudehülle für eine Fertigungshalle bauaufsichtlich korrekt konzipiert, aber sie würde losgelöst vom Inhalt betrachtet. Es sei eine wichtige Botschaft, dass in den baurechtlichen Vorschriften nur ein Aspekt in Bezug auf die Lagerung oder Herstellung von Lithiumbatterien abgedeckt sei.

Stichwort Entsorgung

Im Vergleich zu den Herstellern mobiler Batterieanwendungen sind die Hersteller und Anbieter von Hausspeichern für die Feuerwehren auf einem guten Weg. Hier, so berichtet Bachmeier,  hat die Zusammenarbeit zwischen dem Bundesverband BVES und den Feuerwehren gut geklappt. Einsätze gab es in diesem Bereich bislang kaum, die Risiken gingen eher von Hochwassergefährdungen aus, weshalb dafür gesorgt werden müsse, dass die Hausspeicher oberhalb einer möglichen Wasserkante aufgestellt würden.

Beim Stichwort Entsorgung werden sogleich zwei weitere genannt: die „AwSV“ und die „Löschwasserrückhaltung“. Batterien fallen nicht unter die Anlagenverordnung für wassergefährdende Stoffe AwSV, für sie muss keine Löschwasserrückhaltemaßnahme konzipiert werden. „Und das soll auch so bleiben“, sagt Bachmeier. Besorgnisgrundsätze aus dem Umweltbundesamt seien keine baurechtlich umzusetzende Regelung und das Umweltamt sei in der Regel nicht in die Genehmigung mit eingebunden.

Bachmeier spricht sich vehement gegen eine Verschärfung der Auflagen in der AwSV aus. In seinen Augen habe sich die bisherige Löschwasserrückhalterichtlinie bewährt. „Es ist in den Logistikhallen in den letzten Jahren nichts passiert, das eine solche Verschärfung rechtfertigen würde.“

Zeitgleich verzeichnen die Feuerwehren massive Schäden durch Löschwasser in zwei Fällen, die derzeit nicht durch die AwSV gedeckt werden: in Altreifenlagern und auf Wertstoffhöfen und Sortieranlagen. Hierfür sollten Löschwasserrückhaltebestimmungen extra festgelegt werden, für Wertstoffhöfe und Sortieranlagen ab einer gewissen Größe. Bei einer Anhörung standen zuletzt 900 Kubikmeter als Untergrenze im Raum.

Daniela Schulte-Brader


Empfehlungen

Für die Feuerwehreinsätze herausgegeben:

Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren und des Deutschen Feuerwehrverbandes
Vorbeugender und abwehrender Brandschutz bei Lithium-Ionen-Großspeichersystemen (2021-02)

Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren und des Deutschen Feuerwehrverbandes
Brandbekämpfung von Kraftfahrzeugen mit elektrischen Antrieben (2021-01)

Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren und des Deutschen Feuerwehrverbandes
Risikoeinschätzung Lithium-Ionen Speichermedien (2018-01)    

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