Beförderung von Lithiumbatterien: Keine QM-Bestätigung in den USA gefordert
Im US-Regelwerk 49 CFR § 173.185 gibt es keinen Hinweis auf die Herstellung nach einem Qualitätsmanagementprogramm.
©Foto: Wasin Pummarin/f11photo/FotoliaBeim Versand von Lithiumbatterien ist der Text der internationalen Gefahrgutregelwerke laut dem Münchner Gefahrgutberater Lithium-Batterie-Service so zu verstehen, dass die Versender/Absender sicherstellen müssen, dass der Hersteller seine Zellen und Batterien nach dem in den Vorschriften beschriebenen Qualitätsmanagement-Programm hergestellt hat.
Da eine solche Bestätigung bei manchen Zell- und Batterie-Herstellern schwer zu bekommen ist, hatte das Unternehmen der US-amerikanischen Gefahrgutbehörde PHMSA die Frage gestellt, ob es für einen Versender/Absender einem Transportverbot gleichkomme, wenn ihm keine Bestätigung des Herstellers für die Herstellung nach einem QM-Programm vorliege.
Wie Lithium-Batterie-Service nun aus der Antwort der US-Behörde zitiert, sieht die PHMSA die Verantwortung alleine beim Hersteller. Im US-Regelwerk 49 CFR § 173.185 tauche kein Hinweis auf die Herstellung nach einem Qualitätsmanagementprogramm auf. Für die Beförderung innerhalb der USA werde dieses nicht von den Herstellern gefordert. Erst wenn Lithium-Zellen und -Batterien international befördert werden, gelte die Pflicht der Herstellung nach einem QM-Programm.
Die Beratungsfirma hat nach eigener Aussage die PHMSA nun gebeten, sich auf UN-Ebene für eine entsprechende Textänderung der UN-Modellvorschriften einzusetzen, so dass der Text in Zukunft eindeutig die Verantwortung dem Hersteller zuschreibt und nicht wie bisher auch den Versender/Absender für diese Einhaltung mit in die Pflicht nimmt. (gg/gh)
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