Online-Seminar zur Gefahrstoffverordnung
Sachverständiger Norbert Müller informiert Anfang September, welche Pflichten für den Beförderer aus der Gefahrstoffverordnung im Einzelnen resultieren. mehr
Sachverständiger Norbert Müller informiert Anfang September, welche Pflichten für den Beförderer aus der Gefahrstoffverordnung im Einzelnen resultieren. mehr
Die Listen zur Überprüfung der Pflichten bei der Beförderung gefährlicher Güter können als elektronisch ausfüllbare Formulare auf www.fokus-gefahrgut.de heruntergeladen werden. für mehr bitte anmelden
Ein kompakter Überblick zeigt die wesentlichen Inhalte des österreichischen Gefahrgutrechts sowie die entsprechenden Vorschriften und Erläuterungen in Deutschland. für mehr bitte anmelden
Mihilfe der LOHC-Technologie lässt sich Wasserstoff wie Mineralöl transportieren. Für diese Lösung erhält die Firma Hydrogenious den Innovationspreis GEFAHR/GUT 2023. mehr
Die Änderungen der nationalen Vorschriften, die Harmonisierungs-Problematik und das Management von Notfällen gehörten zu den Themen der 33. Münchner Gefahrguttage. für mehr bitte anmelden
Sobald die Nennenergie einer Lithiumbatterie die Grenze von 100 Wh oder 2 g Lithium überschreitet, fällt ihr Versand vollumfänglich unter die Gefahrgutvorschriften. | As soon as the nominal energy of a lithium battery exceeds the limit of 100 Wh or 2 g lithium, its shipment falls under the dangerous goods regulations without facilitation.
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Sollen Lithiumbatterien oder Geräte mit Lithiumbatterien entsorgt werden, sind mehrere Rechtsvorschriften umzusetzen. Extra: Beförderung gebrauchter Elektrogeräte in andere Länder. | If lithium batteries or appliances with lithium batteries are to be disposed of, several legal regulations have to be implemented. Extra: Transport of used electrical appliances to other countries. für mehr bitte anmelden
2300 Aussteller aus 67 Ländern wollen in München ihre Services, Produkte und Neuheiten präsentieren, verteilt auf zehn Hallen sowie Freigelände mit Gleisfläche. für mehr bitte anmelden
Die Mengen an Lithiumbatterien steigen und steigen. Längst drehen sich Fragen der Beförderung nicht mehr nur um die „Kleinen“ oder um die „Frischware“, sondern um große und wieder aufzubereitende Batterien. für mehr bitte anmelden
Die Arbeitsgruppe für die Beförderung gefährlicher Güter (WP.15) präsentiert einen Leitfaden, der das Erstzulassungsdatum von Straßenfahrzeugen festlegt. für mehr bitte anmelden