BAM-GGR

24.04.2015 Meldung

BAM: IBC-Prüfer können sich als Inspektionsstelle anerkennen lassen

Überwachungsstellen und Sachverständige dürfen seit Ende 2014 keine Inspektionen und Prüfungen an IBC mehr durchführen, können sich aber als Inspektionsstelle anerkennen lassen
IBC Schütz 620

Überwachungsstellen und Sachverständige, die weiterhin IBC inspizieren und prüfen wollen, benötigen eine Anerkennung der BAM als Inspektionsstelle. Im Bild die IBC-Produktion beim Hersteller Schütz.

©Foto: Rudolf Gebhardt

Zugelassene Überwachungsstellen und anerkannte Sachverständige, die bislang Inspektionen und Prüfungen an Großpackmitteln (IBC) nach BAM-GGR 002 durchführten, dürfen dies nicht mehr seit dem 31. Dezember 2014. Daran erinnert die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung BAM in einem Hinweis (Link nicht mehr aktiv), der nun in ihrem Amts- und Mitteilungsblatt Band 45, Ausgabe 1/2015, erschienen ist.

Überwachungsstellen und Sachverständige, die ihre bisherige Tätigkeit weiterhin ausüben wollen, können sich jedoch als Inspektionsstelle nach BAM-GGR 002 anerkennen lassen, so der Hinweis weiter. Zuständig dafür ist John Bethke im BAM-Fachbereich 3.1 Gefahrgutverpackungen, Telefon 0 30/81 04-13 11, Mail john.bethke@bam.de (gg/gh)

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