Vorschau Schweizer Gefahrguttag 2024
Am 20. September 2024 findet im Luzerner Verkehrshaus der traditionelle Schweizer Gefahrguttag statt. Zum Auftakt geht es um die beschlossenen Neuerungen im ADR 2025. für mehr bitte anmelden
Am 20. September 2024 findet im Luzerner Verkehrshaus der traditionelle Schweizer Gefahrguttag statt. Zum Auftakt geht es um die beschlossenen Neuerungen im ADR 2025. für mehr bitte anmelden
Nach Italien hat nun auch Deutschland die von Frankreich vorgeschlagene multilaterale Sondervereinbarung M359 gemäß Abschnitt 1.5.1 ADR über die Kennzeichnung von Nicht-UN-Acetylenflaschen notifiziert. für mehr bitte anmelden
Im Bundesgesetzblatt wurden vor Kurzem die Berichtigungen zur 29. ADR-Veränderungsverordnung veröffentlicht. für mehr bitte anmelden
Für ungereinigte und leere Verpackungen erlaubt das ADR eine vereinfachte Dokumentation im Beförderungspapier. Sofern aber Stoffe der Beförderungskategorie 0 eingeschlossen sind, entfallen die Befreiungstatbestände. für mehr bitte anmelden
Die Vollzugshilfe soll in erster Linie den Behörden, daneben aber auch der Wirtschaft und allen andern Interessierten als Orientierungshilfe zum Verordnungstext dienen. für mehr bitte anmelden
Italien hat die multilaterale Sondervereinbarung M359 gemäß Abschnitt 1.5.1 ADR über die Kennzeichnung von Nicht-UN-Acetylenflaschen notifiziert. für mehr bitte anmelden
Die IHK Ulm macht auf eine Änderung im ADR 2025 aufmerksam, die den Transport leerer, ungereinigter Verpackungen in loser Schüttung klarer regelt. für mehr bitte anmelden
Für die Gefahrgutvorschriften stehen mit Beginn 2025 einige Änderungen an. Mit Hilfe einer vergleichenden Tabelle werden die wesentlichen Neuerungen kommentiert aufgeführt. für mehr bitte anmelden
Wie immer gaben die Referenten einen Einblick in die Änderungen des Gefahrgutrechts 2025 und berichteten von Problemen und Lösungen aus der Praxis. für mehr bitte anmelden
Die UNECE hat auf ihrer Website eine Ergänzung und eine Korrektur der Anhänge A und B des ADR veröffentlicht. für mehr bitte anmelden