Reste erlaubt
Mit dem ADR 2015 kommt eine weitere Möglichkeit hinzu, leere ungereinigte Verpackungen zu befördern. Gemeint sind die Regelungen in Verbindung mit der neuen UN-Nummer 3509. für mehr bitte anmelden
Mit dem ADR 2015 kommt eine weitere Möglichkeit hinzu, leere ungereinigte Verpackungen zu befördern. Gemeint sind die Regelungen in Verbindung mit der neuen UN-Nummer 3509. für mehr bitte anmelden
Die Beförderung in loser Schüttung wird mit den Änderungen besser strukturiert. für mehr bitte anmelden
Wie sollen Betroffene das Risiko durch Trockeneis in Versandstücken richtig beurteilen? Die Änderungen der Vorschriften klären etwas, aber nicht alles auf. für mehr bitte anmelden
Fünf Tunnel im slowakischen Straßennetz wurden nun in die Kategorien A und E eingestuft für mehr bitte anmelden
Der letzte Teil der Serie erläutert die wesentlichen Neuerungen beim Versand, bei den Verpackungen, der Handhabung, Fahrern und Fahrzeugen. für mehr bitte anmelden
Die Änderungen im ADR werden als Anlage zur Verordnung herausgegeben, die am 1. Januar 2015 in Kraft tritt. für mehr bitte anmelden
Die kompakte neue Ausgabe des Regelwerks enthält auch alle wichtigen nationalen Gefahrgutvorschriften, ein praktisches Register sowie einen Zugangscode für die Gefahr/gut-App. für mehr bitte anmelden
Sondervorschriften zu einzelnen UN-Nummern sind im Teil 3 der europäischen Gefahrgutvorschriften ADR untergebracht. Der anstehende Vorschriftenwechsel 2015 bringt einige Änderungen mit sich. Unsere tabellarische Übersicht zeigt die Unterschiede zum bisherigen Recht. für mehr bitte anmelden
Der zweite Teil der Serie erklärt die wesentlichen Neuerungen in Teil 3 des ADR 2015 – Gefahrguttabelle, Sondervorschriften, begrenzte Mengen und freigestellte Mengen sowie in Teil 4 – Verwendung von Umschließungen. für mehr bitte anmelden
Das neue Vorschriftenwerk mit GGVSEB und RSEB kann demnächst beim Verlag Heinrich Vogel bestellt werden für mehr bitte anmelden