30. Juni: Übergangsfristen laufen ab
Ab dem 1. Juli gelten ADR, RID und ADN sowie die schriftlichen Weisungen nur noch in der Fassung von 2017 für mehr bitte anmelden
Ab dem 1. Juli gelten ADR, RID und ADN sowie die schriftlichen Weisungen nur noch in der Fassung von 2017 für mehr bitte anmelden
Der Verlag Heinrich Vogel hat die zweite Ausgabe des ADR 2017 mit den neuen Fassungen der nationalen Gefahrgutverordnungen veröffentlicht für mehr bitte anmelden
Mit jeder Bestellung des ADR 2017 wird ein Ergänzungsband mit den aktuellen GGVSEB, GGAV, GbV und weiteren Verordnungen ausgeliefert für mehr bitte anmelden
Auch die Inhalte der Fachinformationen für Gefahrgut-Einsteiger sind nun auf dem aktuellen Stand der Vorschriften für mehr bitte anmelden
22 ADR-Mitgliedstaaten haben ihre Schriftlichen Weisungen gemäß ADR 2017 bislang bei der UN-Wirtschaftskommission für Europa UNECE hinterlegt. für mehr bitte anmelden
Nicht immer zieht die Beförderung von Gefahrgut weitere gefahrgutrechtliche Anforderungen nach sich. für mehr bitte anmelden
Die Korrektur kann von der Homepage der UNECE heruntergeladen werden. Zwei Änderungen sind im deutschen ADR 2017 noch nicht enthalten für mehr bitte anmelden
Mit dem Vorschriftenwechsel zum 1. Januar hat es einige Änderungen bei Gefahrgutverpackungen, Großverpackungen, Bergungsverpackungen sowie IBC und deren Kennzeichnung gegeben. Eine Übersicht. für mehr bitte anmelden
Das Addendum enthält die Änderungen der UN Model Regulations, die auch für das ADR 2019 relevant sind. für mehr bitte anmelden
Die Dokumente liegen nun in 16 Sprachen gemäß den Anforderungen des ADR 2017 vor. für mehr bitte anmelden