San Marino ist 50. ADR-Mitglied
Laut Vertragsurkunde wird das Regelwerk im neuen Mitgliedstaat am 15. Februar in Kraft treten für mehr bitte anmelden
Laut Vertragsurkunde wird das Regelwerk im neuen Mitgliedstaat am 15. Februar in Kraft treten für mehr bitte anmelden
Das Memorandum of Understanding wurde an die Strukturen des IMDG-Codes und des ADR/RID angepasst und präzisiert die zulässigen Abweichungen vom IMDG-Code für mehr bitte anmelden
Die Neufassung der Anlagen A und B zum Straßenregelwerk wurde im Bundesgesetzblatt Teil II veröffentlicht für mehr bitte anmelden
Auf den 16. Gefahrgut-Technik-Tagen bei der BAM in Berlin berichteten Fachleute aus Wirtschaft und Behörden von aktuellen Techniktrends und dem Stand der Entwicklung bei den Vorschriften für Verpackungen. mehr
Der von mehreren Verbänden gemeinsam erarbeitete Leitfaden soll Anwender bei der Umsetzung der Vorschriften nach Kapitel 1.10 ADR/RID/ADN unterstützen für mehr bitte anmelden
Die 26. Verordnung zur Änderung der Anlagen A und B zum ADR-Übereinkommen ist im Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 29 erschienen mehr
Wer Gefahrgüter in begrenzten Mengen oder Lithiumbatterien unter 100 Wattstunden verschickt, muss kaum Gefahrgutvorschriften beachten? Diese Aussage ist falsch. für mehr bitte anmelden
Auf gefahrgut-online.de können Abonnenten schnell in den Regelwerken recherchieren und bei Bedarf Textabschnitte kopieren. für mehr bitte anmelden
In den Vorschriften auf dem Arbeitsportal sind nun die Korrekturen zum ADN 2017 und das Fehlerverzeichnis 1 zur 25. ADR-Änderungsverordnung eingearbeitet für mehr bitte anmelden
Berücksichtigt werden in der Übersetzung nur die für die deutsche Fassung des ADR relevanten Korrekturen für mehr bitte anmelden