Norwegen aktualisiert ADR-Kontakte
Norwegen hat seine Behörden-Kontaktdaten für den Transport gefährlicher Güter auf der Straße aktualisiert. für mehr bitte anmelden
©Foto: Hendrick Schmidt | picture-alliance
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Heute möchte ich Ihnen etwas ans Herz legen, das sich bei uns online und damit „hinter der Paywall“ befindet: Es handelt sich um unsere vielen Webinare sowie um die Aufzeichnungen dieser Webinare.
Denn statt in einem Gefahrgutmagazin mit dem Schwerpunkt „Vorschriften“ im Jahre 2025 alle gefahrgutrelevanten Änderungen in lauter Zwei- oder Dreiseitern unterzubringen, darf ich mitteilen, dass diese und andere rechtlichen Änderungen ausführlich in unseren Webinaren besprochen werden und danach als Aufzeichnungen unseren geschätzten Abonnenten zur Verfügung stehen (www.fokus-gefahrgut.de/webinare).
Unser gedrucktes Magazin kommt trotzdem nicht zu kurz: So muss sich die Weiterbildungsbranche mit einem aktuellen BGH-Urteil befassen. Bei der Teillegalisierung von Cannabis werden Gefahrgutbeförderungen mit Busfahrten verglichen – und kommen nicht gut dabei weg. Bei der Neueinstufung von Blei fällt den Anwendern das unterschiedliche „Wording“ in den Regelwerken auf die Füße. Während häufig die Sinnfrage nach „redaktionellen“ Änderungen – inklusive Austausch von Begriffen – gestellt wird, scheint hier eine übergreifende Überarbeitung dringend geboten.
Ebenso dringend geboten: eine Fortsetzung der Diskussion um die Gefahrgutbeauftragtenschulung.
Zuletzt eine Frage: Haben Sie alles im Griff mit den mobilen Tankstellen im Betrieb? Dann sind Sie eines gewiss: sehr umfassend geschult.
Daniela Schulte-Brader
Leitende Redakteurin, fokus GEFAHR/GUT