UPS verlangt Vorabgenehmigung für Lithium-Metall-Batterien
Ab dem 1. Juli 2015 müssen Kunden, die Lithium-Metall-Batterien ohne Zubehör (UN 3090) mit UPS Air Services versenden möchten, eine vorherige Genehmigung der UPS-Airlines einholen. Dies teilt der Kurierdienst auf seiner Homepage mit.
Diese Anforderung gilt für alle Sendungen mit Lithium-Metall-Batterien einschließlich derer, die als geringfügig reguliert (wie z.B. kleine Zellen oder Batterien) betrachtet werden, sowie solche, die vollständig reguliert sind. Vollständig regulierte Sendungen erfordern ebenfalls Gefahrgut-Versandpapiere und eine separate UPS-Gefahrgutvereinbarung.
Versender, so die Mitteilung weiter, können den Erhalt einer Vorabgenehmigung sofort beantragen. Dazu muss das PDF-Formular heruntergeladen, auf Englisch ausgefüllt und an die Mailadresse dangerousgoods@ups.com geschickt werden. Nach Überprüfung der Anfrage erfolgen weiterführende Anweisungen per E-Mail. (gg/gh)
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