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Schwerpunkt des Monats September 2018

Vorschriftenwechsel 2019

Lichterkette Jahreswechsel 2019 1200

© Foto: picture alliance/Bildagentur-online/Tetra Images - Montage

Als die Redaktion Gefahr/gut 2011 zum zweiten Mal ihre Lithiumbatteriekonferenz durchführte, nahm eine gute Handvoll Verantwortlicher diverser Hersteller teil, die den neuartigen Schwierigkeiten beim Versand ihrer Geräte auf den Grund gehen wollten.

Wie lange noch alle zwei Jahre?

Nach einem langen Tag mit jeder Menge Folien und Vorschriftengerassel wurden die Teilnehmer bei der Verabschiedung noch auf einen Umstand hingewiesen, der bisher unerwähnt geblieben war: sie wüssten ja, dass die Vorschriften zu Lithiumbatterien sich gegebenenfalls alle zwei Jahre vollständig ändern. Da ging ein Ruck durch die Reihen, runde, ratlose Augen wurden noch runder, und ein leichtes Grauen machte sich breit.

Na gut, das ist jetzt vielleicht ein bisschen übertrieben. Aber das kurze Änderungsintervall vom ersten Bienniumstreffen der UN über einzelne Gremiumssitzungen bis zu den jeweiligen Veröffentlichungen für die verschiedenen Verkehrsträger ist gerade für neue Beteiligte nicht einfach zu verdauen.

Versierte Gefahrgutkenner sprechen es deutlich an: Ausgestaltung und Harmonisierung der Vorschriften sind inzwischen so weit vorangeschritten, dass kein richtiger Entwicklungsbedarf mehr zu erkennen ist – die wenigen qualitativen Änderungen werden durch die multilateralen Vereinbarungen oft schon vorweggenommen.

Einfach das Änderungsintervall von zwei auf vier oder gar sechs Jahre zu erhöhen, scheint nicht die richtige Lösung zu sein. Aber wie wäre es denn, wenn man sich hier den normalen Vorgängen bei Vorschriftenveröffentlichungen anpassen und nur noch nach Bedarf und bestimmtem Diskussionsstand entscheiden würde?

Daniela Schulte-Brader

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