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Schwerpunkt des Monats Oktober 2018

Vorschriften international

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© Foto: picture alliance/Peng Huan/Imaginechina/dpa

Wer gefährliche Güter in andere Staaten versendet oder befördert, kann sich auf die Regelungen von ADR, RID und ADN berufen. Zumindest soweit es den europäischen Raum und einige umliegende Länder betrifft. Die Vorschriften des IMDG-Codes und der IATA-DGR für den See- und Luftverkehr sind bekanntermaßen weltweit gültig.

Große Unterschiede

Darüber hinaus sind jedoch in vielen Ländern nationale Regeln zu berücksichtigen. So stellen beispielsweise beim Gefahrguttransport nach China die Unterschiede in Sprache, Mentalität und Kultur eine große Herausforderung dar. Das Management gefährlicher Chemikalien auf der Straße ist dort in der sogenannten Decree 591 geregelt. Sie gibt die Themen vor, die dann in den nationalen Standards konkretisiert werden. Wobei der geplante künftige Standard JT/T 617 viele Teile aus dem ADR übernehmen soll (siehe den Beitrag „Land der Unterschiede“).

Zahlreiche Abweichungen von den internationalen Vorschriften kennen die Vereinigten Staaten von Amerika. Verstöße gegen die entsprechenden nationalen Bestimmungen werden mit empfindlichen Bußgeldern geahndet. Es empfiehlt sich deshalb, bei Fragen vorab die zuständigen US-Behörden und Verbände zu kontaktieren (siehe „Sehr eigen“).

In Italien gilt zwar das ADR, bei der Beförderung explosiver Stoffe ist jedoch ein spezielles Genehmigungsverfahren zu durchlaufen (siehe „Esplosivi all’italiana“). Mit einigen wenigen Besonderheiten hat selbst das schweizerische SDR aufzuwarten („Klassentreffen“). Und bei der UNO denkt man sogar darüber nach, den Begriff „Europa“ aus dem ADR zu streichen, um damit weitere Unterzeichnerstaaten anzusprechen („Nicht nur in Europa“).

Rudolf Gebhardt

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