IBC-Prüfung: Überwachungsstellen müssen als Inspektionsstelle anerkannt sein
Laut Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung dürfen zugelassene Überwachungsstellen ab 1.1.15 nur dann Inspektionen und Prüfungen an IBC vornehmen, wenn sie als Inspektionsstelle nach GGR 002 anerkannt sind. für mehr bitte anmelden