Revision Nr. 1 der BAM-GGR 005 veröffentlicht
Die Gefahrgutregel beschreibt das Verfahren zur Anerkennung von Prüfstellen sowie zur Durchführung der Baumusterprüfung an Verpackungen. für mehr bitte anmelden
Die Gefahrgutregel beschreibt das Verfahren zur Anerkennung von Prüfstellen sowie zur Durchführung der Baumusterprüfung an Verpackungen. für mehr bitte anmelden
Der Ratgeber führt neben der Beschreibung und der Einstufung von Abweichungen auch Beispiele für Korrekturmaßnahmen auf. für mehr bitte anmelden
Die Inspektionsstellen sind anerkannt für die Durchführung der erstmaligen und wiederkehrenden Prüfungen/Inspektionen an Großpackmitteln. für mehr bitte anmelden
Gefahrgutumschließungen müssen bauartgeprüft sein und ein entsprechendes Kennzeichen tragen. In Deutschland ist die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung die dafür zuständige Behörde. für mehr bitte anmelden
Laut BAM ist bei bestimmten Stahlfässern und Kombinationsverpackungen mit Innengefäßen aus Kunststoff keine Stapeldruckprüfung erforderlich. für mehr bitte anmelden
Die Inspektionsstellen sind anerkannt für die Durchführung der erstmaligen und wiederkehrenden Prüfungen/Inspektionen an Großpackmitteln. für mehr bitte anmelden
Die Liste der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung führt die Prüfstellen für die Prüfung von Gefahrgutverpackungen, Großverpackungen und Großpackmitteln (IBC) auf. für mehr bitte anmelden
Die Übersichten führen die von der Bundesanstalt anerkannten Inspektions- und Überwachungsstellen auf für mehr bitte anmelden
Die Gefahrgutregel behandelt Verfahren der Qualitätssicherung bei der Herstellung und Überwachung von Verpackungen, Großverpackungen und IBC für mehr bitte anmelden
Die Übersichten führen die von der Bundesanstalt anerkannten Stellen mit dem Stand September 2020 auf für mehr bitte anmelden