Fachbeirat

28.07.2022 Meldung

Verfechter der wortlautgetreuen Auslegung des Gesetzes

Gründungsmitglied des Fachbeirats von fokus GEFAHR/GUT, Dr. jur. Hans-Günter Triebel, ist im Alter von 91 Jahren gestorben.

Gründungsmitglied des Fachbeirats von fokus GEFAHR/GUT, Dr. jur. Hans-Günter Triebel, ist im Alter von 91 Jahren gestorben.

©Foto: Daniela Schulte-Brader

Die Redaktion fokus GEFAHR/GUT hat heute erfahren, dass Dr. jur. Hans-Günter Triebel bereits am 2 März 2022 nach kurzer Krankheit im Alter von 91 Jahren gestorben ist.

Nach einer kaufmännischen Lehre im Gewerbezweig „Versicherungen“ durchlief Triebel den Vorbereitungsdienst des gehobenen nichttechnischen Dienstes beim Regierungspräsidenten in Münster. Bis 1975 war er im gehobenen Dienst beim Regierungspräsidenten Köln, beim Bundesminister für Wirtschaft und beim Minister für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr NRW beschäftigt. Darauf folgte eine Tätigkeit als Beamter des höheren Dienstes, zuletzt als Regierungsdirektor, im Bereich Güterkraftverkehrsrecht einschl. Gefahrbeförderungsrecht beim Verkehrsministerium NRW.

Seit 1982 war er gleichzeitig Vorsitzender des Prüfungsausschusses nach der Kraftfahrsachverständigenverordnung. Während dieser Zeit absolvierte er das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln. 1990 wurde er durch die Juristische Fakultät dieser Universität zum Dr. jur. promoviert. Nach seiner Versetzung in den Ruhestand im Jahre 1995 (Regierungsdirektor a. D.) legte er die zweite juristische Staatsprüfung ab und war bis 2017 als Rechtsanwalt in Neuss mit dem Schwerpunkt Transportrecht und besonders Gefahrgut sowie als Referent tätig.

Für den Verlag Heinrich Vogel war Hans-Günter Triebel ein Autor der ersten Stunde. So hat er 1973 sein erstes Manuskript zu dem Titel "Werkverkehr" abgegeben. Es folgten viele weitere.
Sein erster schriftlicher Beitrag in der GEFAHR/GUT findet sich in der Juliausgabe 1993, also schon kurz nach der Gründung des Heftes im März 1993. Unter dem Titel „Delegieren oder selbermachen“ hatte er darüber darüber geschrieben, ob der Gb seine Aufgaben an andere Mitarbeiter verteilen darf. Sein Fazit damals: „Dem Ideal der Verordnung entspricht vermutlich das Unternehmen, das die Aufgaben des Paragrafen 3 Abs. 1 GbV ausschließlich von Gefahrgutbeauftragten wahrnehmen lässt.“

Wirklich von Anfang an mitgemacht hat der Sachverständige und spätere Jurist bei unserem GEFAHR/GUT-Fachbeirat. Als er im Sommer 2021 seinen Rücktritt aus dem Fachbeirat bekundete, war damit das letzte verbliebene Gründungsmitglied des Fachbeirats nach 26 Jahren als Stütze und Ideengeber der Redaktion von Bord gegangen. Nur ein Beispiel: Wie oft hat er, wenn es in der Debatte um den Gewinner des Innovationspreises mal wieder heiß herging, die Diskussion mit ruhigen Worten zu den Fakten der Bewerbung, nicht zuletzt zu den rechtlichen Aspekten zurückgeführt.

Wir sind dankbar für ein nahezu halbes Jahrhundert der guten Zusammenarbeit und der tatkräftigen Unterstützung von Lektorat und Redaktion des Verlags Heinrich Vogel. Die Gefahrgutwelt hat mit Dr. Triebel einen Experten der ersten Stunde verloren. (gg/dsb)

Unsere jetzt tätigen Fachbeiratsmitglieder finden Sie hier.

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