Zusammenlagerung: Kuscheln erlaubt
Gefahrstoffe dürfen zusammengelagert werden, wenn hierdurch keine Gefährdungserhöhung entsteht. Um diese auszuschließen, sind Ermittlerfähigkeiten vonnöten. für mehr bitte anmelden
Gefahrstoffe dürfen zusammengelagert werden, wenn hierdurch keine Gefährdungserhöhung entsteht. Um diese auszuschließen, sind Ermittlerfähigkeiten vonnöten. für mehr bitte anmelden
Die technische Regel für Gefahrstoffe beschreibt Vorgehensweisen bei der Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen für mehr bitte anmelden
Auf den 27. Münchner Gefahrguttagen stellten die Referenten die Neuheiten im Gefahrgutrecht vor und berichteten über ihre Erfahrungen in der Praxis. | Speakers at the 27th Munich Hazardous Goods Conference introduced the new features in the legislation on hazardous goods and reported on their experience. für mehr bitte anmelden
Die Umsetzung des TRGS-Regelwerks im Lager vor der Aussendung als Gefahrgut ist unersetzbar, um Gefährdungen auszuschließen. | Implementation of the technical rules for hazardous substances (TRGS) regime in the warehouse prior to dispatch as hazardous goods.
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Das BMAS hat Änderungen zu technischen Regeln für Arbeitsplatz- und Biologische Grenzwerte sowie für krebserzeugende Stoffe und ein risikobezogenes Maßnahmenkonzept zu krebserzeugenden Gefahrstoffen bekannt gemacht für mehr bitte anmelden
Beispielhaft erläutert ein Onlineseminar der Gefahr/gut die Anforderungen an die Lagerung von Gefahrstoffen gemäß TRGS 510. mehr
Abfälle nach ihrer Gefährlichkeit einzustufen kann eine problematische Aufgabe sein. Aus Sicht des Stoffrechts ermöglicht die neue TRGS 201 nun ein vereinfachtes Verfahren bei Informationsdefiziten. für mehr bitte anmelden
Bei der Aufarbeitung der Schnittstelle zwischen Abfall- und Gefahrstoffrecht sind zunächst die unterschiedlichen Schutzziele des jeweiligen Rechtsbereiches zu sehen – die Schnittmengen werden deutlich. für mehr bitte anmelden
Die Technische Regel ist anzuwenden für die Information der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen gemäß § 14 Gefahrstoffverordnung für mehr bitte anmelden
Die Technischen Regeln TRGS 201, 509 und 725 für Einstufung und Kennzeichnung, Lagern in Behältern sowie gefährliche explosionsfähige Atmosphäre wurden geändert für mehr bitte anmelden