Am Beginn jeder Gefahrgutbeförderung steht die Klassifizierung des zu transportierenden Gutes. Erst wenn es einer UN-Nummer zugeordnet wurde, können die passende Umschließung ausgewählt und die Beförderungsbedingungen festgelegt werden. Verantwortlich für die Klassifizierung sind im Landverkehr der Absender beziehungsweise sein Auftraggeber, im See- und Luftverkehr der Versender.
Ist ein Unternehmen nicht selbst Hersteller des zu versendenden Gutes, greift der zuständige Klassifizierer gerne auf die Einstufung des Lieferanten zurück. Doch Vorsicht: Es gibt keine Garantie, dass dieser alles richtig gemacht hat. Deshalb ist in jedem Fall anzuraten, die Angaben mit den Daten aus dem Sicherheitsdatenblatt und den Stoffverzeichnissen in den Vorschriften abzugleichen (siehe den Artikel „Der Weg zur UN-Nummer“).
Vorschriftsmäßig gesicherte Ladung ist ein weiterer Baustein für mehr Sicherheit beim Transport. Wer als Fahrer oder Verlader hier Fehler macht, dem drohen nicht nur finanzielle Folgen, sondern auch Einträge im Punktekonto (siehe „Strafe muss sein“).
Auch die Digitalisierung leistet ihren Beitrag zur Sicherheit. So nutzt etwa der Chemiekonzern BASF bei bestimmten Verkehren am Standort Ludwigshafen ein elektronisches Beförderungspapier („Kein Zugriff ohne Zulassung“). Und das Fraunhofer-Institut IML will Gefahrguttransporte mithilfe der Blockchain-Technologie rechts- und manipulationssicher organisieren („Logistikkette neu gedacht“).
Und schließlich gilt es auch, mehr Sicherheit bei der Beförderung von Lithiumbatterien durch vorbeugenden Brandschutz zu erreichen („Wo bleiben die Brandwände?“).
Die Final Rule passt die Beträge für zivilrechtliche Sanktionen an, die bei Verstößen gegen Vorschriften des Department of Transport verhängt werden können. für mehr bitte anmelden
Die Europäische Chemikalienagentur legt einen Vorschlag für eine EU-weite Beschränkung aller Per- und Polyfluoralkylstoffe (PFAS) in Feuerlöschschäumen vor. für mehr bitte anmelden
Auf der Website des Schweizer Bundesamts für Strassen können die geplanten Änderungen im ADR 2023 sowie im SDR heruntergeladen werden. für mehr bitte anmelden
Ein Video-Mitschnitt des Online-Seminars „Zivilrechtliche Haftung bei der Beförderung gefährlicher Güter“ steht auf fokus-gefahrgut.de bereit. für mehr bitte anmelden
Der REACH-CLP-Biozid-Helpdesk informiert, unter welchen Bedingungen Stoffe in Nanoform im Sicherheitsdatenblatt berücksichtigt werden müssen. für mehr bitte anmelden
Laut IHK Schwaben soll in der Verordnung verdeutlicht werden, wer für die Nachsicherung der Ladung bei Teilentladungen verantwortlich ist. für mehr bitte anmelden
Die überarbeiteten Dokumente können wie alle anderen verfügbaren Schriftlichen Weisungen vom Portal fokus-gefahrgut.de heruntergeladen werden. für mehr bitte anmelden
Folgen Sie uns auf LinkedIn und abonnieren Sie unseren LinkedIn Newsletter!