Am Beginn jeder Gefahrgutbeförderung steht die Klassifizierung des zu transportierenden Gutes. Erst wenn es einer UN-Nummer zugeordnet wurde, können die passende Umschließung ausgewählt und die Beförderungsbedingungen festgelegt werden. Verantwortlich für die Klassifizierung sind im Landverkehr der Absender beziehungsweise sein Auftraggeber, im See- und Luftverkehr der Versender.
Ist ein Unternehmen nicht selbst Hersteller des zu versendenden Gutes, greift der zuständige Klassifizierer gerne auf die Einstufung des Lieferanten zurück. Doch Vorsicht: Es gibt keine Garantie, dass dieser alles richtig gemacht hat. Deshalb ist in jedem Fall anzuraten, die Angaben mit den Daten aus dem Sicherheitsdatenblatt und den Stoffverzeichnissen in den Vorschriften abzugleichen (siehe den Artikel „Der Weg zur UN-Nummer“).
Vorschriftsmäßig gesicherte Ladung ist ein weiterer Baustein für mehr Sicherheit beim Transport. Wer als Fahrer oder Verlader hier Fehler macht, dem drohen nicht nur finanzielle Folgen, sondern auch Einträge im Punktekonto (siehe „Strafe muss sein“).
Auch die Digitalisierung leistet ihren Beitrag zur Sicherheit. So nutzt etwa der Chemiekonzern BASF bei bestimmten Verkehren am Standort Ludwigshafen ein elektronisches Beförderungspapier („Kein Zugriff ohne Zulassung“). Und das Fraunhofer-Institut IML will Gefahrguttransporte mithilfe der Blockchain-Technologie rechts- und manipulationssicher organisieren („Logistikkette neu gedacht“).
Und schließlich gilt es auch, mehr Sicherheit bei der Beförderung von Lithiumbatterien durch vorbeugenden Brandschutz zu erreichen („Wo bleiben die Brandwände?“).
Unter welchen Beförderungsbedingungen ein Gefahrgut über die Straße, auf der Schiene, per See- oder Luftweg transportiert wird, bestimmt die UN-Nummer. Die Auswahl ist deshalb sorgfältig vorzunehmen. für mehr bitte anmelden
Seit 40 Jahren unterstützen Werkfeuerwehren der chemischen Industrie über das TUIS-Hilfeleistungssystem bei Gefahrgutunfällen. Der Erfolg zeigt sich auch in sinkenden Einsatzzahlen. für mehr bitte anmelden
Wen treffen in welcher Form aufgedeckte Mängel für nicht vorschriftsmäßig gesicherte Ladung? Das Gefahrgutrecht definiert mehrere mögliche Adressaten, je nachdem, wer belädt oder beladen lässt. für mehr bitte anmelden
Mit einem elektronischen Beförderungspapier sorgt die BASF am Standort Ludwigshafen für mehr Sicherheit bei Gefahrguttransporten von und zu den Außenlagern. für mehr bitte anmelden
Mithilfe der Blockchain-Technologie will das Fraunhofer-Institut für Materialfluss und Logistik IML Gefahrguttransporte rechts- und manipulationssicher organisieren. für mehr bitte anmelden
Welche Auswirkungen hat das massive Einsetzen von Lithiumbatterien in allen Lebenslagen für die Feuerwehr? Welche Fragen müssen geklärt werden? Ein Gespräch. für mehr bitte anmelden
Die aktuelle, 63. Ausgabe der Gefahrgutvorschriften im Luftverkehr, der IATA-DGR, verschärft die Anforderungen an den Versand von Lithium-Ionen- und Lithium-Metall-Batterien. für mehr bitte anmelden
Für Verpackungszulassungen zur Beförderung von sicherheitskritisch beschädigten Lithiumbatterien soll eine eigene Gefahrgutregel geschaffen werden. für mehr bitte anmelden
In der Broschüre sind Vorschriften und Anbieter für die Produktion, Logistik, Lagerung, Rücknahme und Entsorgung von Lithiumbatterien zusammengefasst. für mehr bitte anmelden
Laut IHK Schwaben ist geplant, die schriftlichen Aufzeichnungen der Überwachungstätigkeit in elektronischer Form ausdrücklich in der GbV zuzulassen. für mehr bitte anmelden
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