Für den Transport gefährlicher Flüssigkeiten sind die Regelungen in ADR und GGVSEB zu beachten. So weit, so klar. Doch unterliegen alle einem Trugschluss, die glauben, damit sei den Vorschriften Genüge getan. Denn die Flüssigkeiten werden zur Beförderung an einer Füllstelle entnommen und später an einer Entleerstelle wieder abgegeben. Und das kann dazu führen, dass Behörden von Anlagenbetreibern fordern, ihre Werkstraßen zu Dichtflächen umzubauen (siehe den Beitrag „Kein Ende“).
Um das Befüllen und Entleeren schnell und sicher abwickeln zu können, müssen die Anschlüsse, sprich die Schlauchleitungen, passen. Je nach dem beförderten Medium hat der Betreiber das geeignete Schlauchmaterial und die richtigen Armaturen auszuwählen. Die Mitarbeiter, die damit umgehen, sind entsprechend zu schulen, und nicht zuletzt kann man bei der Lagerung Fehler machen, die zulasten der Lebensdauer von Schläuchen gehen (siehe „Anschluss gesucht“).
Auch wenn es in diesem Jahr kaum Möglichkeiten zur Vorstellung neuer Produkte gibt, können die Hersteller von Tank- und Silofahrzeugen trotzdem einige interessante Neuentwicklungen vorweisen, die Transport und Umschlag flüssiger und rieselfähiger Güter erleichtern („Die nächste Generation“).
Mobile Tankstellen kommen in erster Linie zur Versorgung von Baustellen zum Einsatz. Dabei sind nicht nur die Gefahrgutvorschriften zu beachten, sondern auch die Betriebssicherheitsverordnung, die Gefahrstoffverordnung sowie das Wasserhaushaltsgesetz und eventuell auch die Anlagenverordnung für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen („Segen und Fluch zugleich“).
Die Liste der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung führt die Prüfstellen für die Prüfung von Gefahrgutverpackungen, Großverpackungen und Großpackmitteln (IBC) auf. für mehr bitte anmelden
Von Ausnahmen abgesehen, legt die Durchführungsverordnung (EU) 2020/1435 die Fristen für die Aktualisierung auf drei Monate fest. für mehr bitte anmelden
Die britische Regierung informiert, wie Betroffene die Auflagen der UK-REACH-Verordnung nach Ende der Übergangsphase einhalten können. für mehr bitte anmelden
Im Rahmen einer Kontrollaktion in 16 EU-Ländern wurden bei 300 von 1400 Importprodukten Verstöße gegen die REACH- und CLP-Verordnung festgestellt für mehr bitte anmelden
Im Jahr 2019 hat die Quote der Beanstandungen im Bereich Gefahrgutkontrollen laut EBA-Sicherheitsbericht von 6,9 auf 7,1 Prozent zugenommen für mehr bitte anmelden
Die Bestimmungen zur kompetenzbasierten Schulung und Bewertung aus der 62. Ausgabe der IATA-DGR können von der IATA-Homepage heruntergeladen werden mehr
In Abschnitt 12 Absatz 3 der Technischen Regel wird nicht mehr auf die spezifischen Anforderungen für Natriumhypochlorit-Lösung in Anlage 4 zur TRGS 500 verwiesen für mehr bitte anmelden
Der Ausschuss für Gefahrstoffe hat technische Regeln zu explosionsfähigen Gemischen, zu Arbeitsplatzgrenzwerten sowie zur Vermeidung von Brandgefährdungen geändert für mehr bitte anmelden