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Schwerpunkt des Monats April 2018

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Gefahrzettel Klasse 9 Fisch 1200

© Foto: Daniela Schulte-Brader

Immer wieder gibt es Diskussionen darüber, ob die Ausbildung für den werdenden Gefahrgutbeauftragten in Deutschland noch zeitgemäß sei. Die Kritiker sagen, dass die Schulung durch IHK-anerkannte Schulungsanbieter gerade mal für das Bestehen der Prüfung ausreiche, aber keinesfalls der Komplexität des Themas in der Praxis gerecht würde.

Die IHKn erwidern in schöner Regelmäßigkeit, dass es bei der Schulung lediglich darum gehen könne, dass sich der angehende Gefahrgutbeauftragte in den Vorschriften zurechtfinde. Im Übrigen bräuchte der geprüfte Beauftragte sowieso weitere Schulungen und Fortbildungen, wenn er sich denn mit dem Thema ernsthaft auseinandersetzen wolle. Und darum hätte sich der verantwortliche Vorgesetzte im Unternehmen zu kümmern.

Wie in der Fahrschule

In diese Lücke zwischen einer Einstiegsqualifikation – wie beim Erlangen eines Führerscheins – und dem tatsächlichen Umfang einer Tätigkeit mit Gefahrgütern springen gerne findige Geschäftsleute, die derzeit eine (zertifizierte) Zusatzausbildung als zwingend verkaufen. Auf der anderen Seite tauchen wiederholt Anträge auf, die die Gefahrgutbeauftragtenschulung für einzelne Zielgruppen auf eine einzige Gefahrgutklasse reduzieren wollen. Während die erste Variante für Schulungsveranstalter lukrativ erscheint, weil sie mehr Umsatz verspricht, scheitert die 2. Variante am naturgemäßen Mangel an Teilnehmern für diese Schulung.

Beiden Varianten gemeinsam ist ihre Fragwürdigkeit. Aber unbestritten ist, dass Gefahrgutbeauftragte in ihren Betrieben häufig mit deutlich mehr Vorschriften konfrontiert sind als nur dem Gefahrgutrecht.

Daniela Schulte-Brader

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