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Schwerpunkt des Monats Januar/Februar 2019

Schienenverkehr

Kesselwagen Russland 1200

© Foto: Norbert Müller

Rund 17 Prozent der auf der Schiene beförderten Güter in Deutschland sind Gefahrgut. Aber selbst wenn durch die neue Seidenstraße deutlich mehr Güterverkehr den Schienenweg von China nach Duisburg oder Hamburg finden wird, kommen auch künftig wohl immer noch mehr Güter über den Seeweg, unter anderem dank der neuen Häfen in voraussichtlich chinesischer Hand.

Aufmerksamkeitsdefizit

Die größte Aufmerksamkeit genießt, nicht nur in Sachen Gefahrgutvorschriften, sowieso der Straßenverkehr. Deshalb sind auch diejenigen Gefahrgutbeauftragten, die sich wirklich mit der Praxis im Schienenverkehr auskennen, gefühlt mit der Lupe zu suchen. In den Schulungen wird entsprechend immer wieder betont, dass ADR und RID nahezu vollständig angeglichen sind.

Dabei wird häufig übersehen, dass das RID die Grundlage für das ADR bildete, nicht umgekehrt. Und dass ein derart altes System – 1913 gab es laut Wikipedia den ersten schweren Kesselwagenunfall in Ungarn – mit Fahrzeugen, die schon mal tagelang auf irgendeiner Nebenstrecke stehen bleiben, andere Eigenheiten nach sich ziehen muss als das System Straße.

Und sei es nur, dass bei Gütern, die den Vorschriften nach 1.10 ADR/RID unterliegen, diese an den meist öffentlich zugänglichen Zustellgleisen im Vieraugenprinzip übergeben werden, während bei anderen Gütern der Lokführer die Beförderungspapiere schon mal in den Briefkasten am Raucherhäuschen wirft. Allerdings, so ist es bei der Deutschen Bahn, werden die Papiere über ein Bahnportal nochmals elektronisch zugestellt.

Daniela Schulte-Brader

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