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Schwerpunkt des Monats Mai 2017

Pflichten und Verantwortung

Kontrolle LKW Polizei 1200

© Foto: Sven Hoppe/dpa/Picture Alliance

Fast nicht zu glauben, aber nun gibt es sie wirklich, die bundeseinheitliche Regelung für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Angefangen hat es damals mit dem Wunsch länderübergreifender einheitlicher Regelungen, 1994, im Rahmen eines alles erschlagenden Umweltgesetzbuchs.

Am Ende wurde alles gut

Die Idee mit dem Gesamtpaket hat sich gefühlt endlos hingezogen und ist letztendlich 2010 grandios gescheitert – zu viele Partikularinteressen wurden mit dem geplanten Buch empfindlich getroffen. In der Folge wurden unstrittige Teile des ursprünglichen Entwurfs in andere Gesetzesgrundlagen übernommen. Auch die sehnlich gewünschte Regelung für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen bekam einen bundeseinheitlichen Anstrich. Aber trotzdem hat es sieben weitere Jahre gedauert, um die Einzelverordnungen der Länder endgültig aus dem Rennen zu werfen. Nach einem „langwierigen“ Abstimmungsprozess erfolgte am 31. März 2017 die Zustimmung des Bundesrates zur Neufassung der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Die AwSV tritt am 1. August 2017 in Kraft. Die Regelungen zur Anerkennung von Güte- und Überwachungsgemeinschaften und für Fachprüfer zur Zertifizierung und Überwachung von Fachbetrieben gelten übrigens bereits seit Mitte April 2017.

Wo wir gerade dabei sind: Auch die Fahrwegbestimmungen haben es zu einem neuen Gewand geschafft. Die seit über 30 Jahre bestehende Verlagerungspflicht für bestimmte Gefahrgüter sollte mit einer Überarbeitung einfacher zu lesen sein und dem höheren Sicherheitsniveau in der Tank- und Fahrzeugtechnik Rechnung tragen. Der zweite Wunsch hat wohl geklappt, der erste ist aber (noch) nicht in Erfüllung gegangen.

Daniela Schulte-Brader

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