Verantwortlichkeiten: Alle in die Pflichtenkette
Kaum ein anderes Recht definiert die Verantwortlichkeiten so im Detail wie das Gefahrgutrecht. Jeder sollte seine Position darin kennen. für mehr bitte anmelden
Kaum ein anderes Recht definiert die Verantwortlichkeiten so im Detail wie das Gefahrgutrecht. Jeder sollte seine Position darin kennen. für mehr bitte anmelden
Die Verantwortlichkeiten des Abfallerzeugers beim Gefahrguttransport können nur begrenzt delegiert werden. für mehr bitte anmelden
Nur wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt, gilt gegenüber Behörden in Sachen Gefahrgut als verantwortliche Person im Unternehmen. für mehr bitte anmelden
Beauftragen, verladen, versenden, befördern: Wer wird bei Mängeln im Gefahrguttransport in welcher Funktion gesehen? für mehr bitte anmelden
Eigentümer und Betreiber von Tankcontainern können ihre Pflichten an Dritte übertragen. Dabei sollten sie aber alle Einzelheiten genau festlegen. für mehr bitte anmelden
Auch für Empfänger und Entlader gefährlicher Güter sieht die Gefahrgutverordnung GGVSEB verschiedene Pflichten vor. für mehr bitte anmelden
Das Befüllen und Entleeren von Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen ist in der Chemischen Industrie, der Petrochemie und in der Entsorgungsbranche ein täglicher Prozess. für mehr bitte anmelden
Mit den Verantwortlichkeiten bei multimodalen Transporten endet die Serie zu den Pflichten aller Beteiligten im Gefahrguttransport. für mehr bitte anmelden
Worum Hersteller, Rekonditionierer und Betreiber sich auch kümmern müssen. für mehr bitte anmelden
Der Empfänger, sofern er keine weitere Funktion in der Transportkette einnimmt, benötigt keinen Gefahrgutbeauftragten. Welche Aufgaben hat er trotzdem zu erledigen? Dieser Beitrag gibt die Antwort darauf. für mehr bitte anmelden