Österreich ändert Bergbau-Sprengmittellagerungsverordnung
In Paragraf 4 der Sprengmittellagerungsverordnung wird unter anderem Absatz 3 Zündmittel aktualisiert. für mehr bitte anmelden
In Paragraf 4 der Sprengmittellagerungsverordnung wird unter anderem Absatz 3 Zündmittel aktualisiert. für mehr bitte anmelden
Wer Abfall in Österreich befördert, muss sich ab dem 1. Januar 2022 beim österreichischen Umweltbundesamt registrieren. UPDATE: Die Änderungen wurden im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben. für mehr bitte anmelden
Wer Abfall in Österreich befördert, muss sich ab dem 1. Januar 2022 beim österreichischen Umweltbundesamt registrieren. UPDATE: Der Bundesrat hat die Änderung angenommen. für mehr bitte anmelden
Wer Abfall in Österreich befördert, muss sich ab dem 1. Januar 2022 beim österreichischen Umweltbundesamt registrieren. Das ist aber noch nicht alles. für mehr bitte anmelden
Die neuen multilateralen Vereinbarungen verlängern die Gültigkeit der Bescheinigungen in der Binnenschifffahrt bis zum 30. September 2021 für mehr bitte anmelden
Mit der neuen M027 bleiben Bescheinigungen über besondere Kenntnisse des ADN sowie Schulungsnachweise für Gefahrgutbeauftragte bis Ende Februar 2021 gültig. für mehr bitte anmelden
Die Vereinbarung verlängert die Gültigkeit von Gb-Schulungsbescheinigungen für den Schienenverkehr bis zum 28. Februar 2021. für mehr bitte anmelden
Die neue multilaterale Vereinbarung verlängert die Gültigkeit von Gb- und Fahrerschulungen bis Ende Februar 2021 für mehr bitte anmelden
Die multilaterale Vereinbarung gestattet die Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalten, unter vereinfachten Bedingungen. für mehr bitte anmelden
Die multilaterale Sondervereinbarung erleichtert unter bestimmten Bedingungen im Schienenverkehr die Beförderung von Abfällen, die gefährliche Güter enthalten für mehr bitte anmelden