Österreich gibt VbF 2023 bekannt
Die Verordnung regelt die Anforderungen an die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten. für mehr bitte anmelden
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Ab dem 1. Januar 2023 müssen Abfälle in Österreich im Schienenverkehr befördert werden, wenn die Transportstrecke auf der Straße länger als 300 Kilometer wäre. für mehr bitte anmelden
Bescheinigungen, die Deutschland und Luxemburg seit 01.01.2022 nach dem bis Ende 2018 geltenden Muster ausstellen, bleiben bis Ende 2023 gültig. für mehr bitte anmelden
In Paragraf 4 der Sprengmittellagerungsverordnung wird unter anderem Absatz 3 Zündmittel aktualisiert. für mehr bitte anmelden
Wer Abfall in Österreich befördert, muss sich ab dem 1. Januar 2022 beim österreichischen Umweltbundesamt registrieren. UPDATE: Die Änderungen wurden im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben. für mehr bitte anmelden
Wer Abfall in Österreich befördert, muss sich ab dem 1. Januar 2022 beim österreichischen Umweltbundesamt registrieren. UPDATE: Der Bundesrat hat die Änderung angenommen. für mehr bitte anmelden
Wer Abfall in Österreich befördert, muss sich ab dem 1. Januar 2022 beim österreichischen Umweltbundesamt registrieren. Das ist aber noch nicht alles. für mehr bitte anmelden
Die neuen multilateralen Vereinbarungen verlängern die Gültigkeit der Bescheinigungen in der Binnenschifffahrt bis zum 30. September 2021 für mehr bitte anmelden
Mit der neuen M027 bleiben Bescheinigungen über besondere Kenntnisse des ADN sowie Schulungsnachweise für Gefahrgutbeauftragte bis Ende Februar 2021 gültig. für mehr bitte anmelden
Die Vereinbarung verlängert die Gültigkeit von Gb-Schulungsbescheinigungen für den Schienenverkehr bis zum 28. Februar 2021. für mehr bitte anmelden