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Schwerpunkt des Monats März 2018

Luftverkehr

Flugzeug 1200

© Foto: Daniela Schulte-Brader

Beispiel Digitalisierung: eine durchgängig papierlose Abwicklung zu schaffen, bei der schon beim Versender alle Daten per App erfasst werden und fehlerhafte Eingaben in die Shipper‘s Declaration deutlich früher in der Transportkette korrigiert werden können, steht bei einigen längst auf der Agenda (siehe Beitrag „Hat Papier bald ausgedient?“).

Hemmschuh Traditionen

Nichtsdestotrotz wird der Umbau von Papier auf digital nicht einfach werden, denn um wirklich alle in der Transportkette einzubinden, müssten vor allem die Speditionen überzeugt werden. Und die sind bisher wenig bis gar nicht interessiert, ihre Frachtprozesse umzubauen und neue Mitspieler zu akzeptieren.

Wie viel Änderungen die Veröffentlichung einer Gefahrgutverordnung Luft (GGVLuft) nach sich ziehen wird, steht noch in den Sternen. Welche Schublade da klemmt, ist nicht ganz ersichtlich. Zur Beantwortung unserer Fragen verwies das Luftfahrtbundesamt jedenfalls auf das Bundesverkehrsministerium. Das wiederum ließ sich mit einer Beantwortung mehr Zeit, als unser Redaktionsschluss erlaubt. So lässt sich bislang nur spekulieren, dass es mit dieser Verordnung auch in diesem Jahr nichts wird.

Besser sieht es dagegen den Gerüchten zufolge mit der Übersetzung der Gefahrgutvorschriften im Luftverkehr, der ICAO-TI, ins Deutsche aus. Eine Veröffentlichung könnte – so heißt es – schon im Herbst 2018 erfolgen.

Auf alle Fälle ist zu begrüßen, dass ab diesem März unter Leitung von Hermann Brockhaus, Sachgebietsleiter der Gefahrgutabteilung B 32 im Luftfahrtbundesamt, eine Arbeitsgruppe „Gefahrgut im Luftverkehr“ startet. Damit verbunden ist die Hoffnung, dass die Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten ähnlich wie bei den anderen Verkehrsträgern künftig deutlich besser gelingt.

Daniela Schulte-Brader

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