UPDATE Beschädigte Lithiumbatterien: Deutschland und Spanien zeichnen M292
Die multilaterale Vereinbarung legt fest, dass stark beschädigte Lithiumbatterien nur unter von der zuständigen Behörde genehmigten Bedingungen befördert werden dürfen. Diese Behörde darf auch Genehmigungen aus Nicht-ADR-Staaten anerkennen. für mehr bitte anmelden