Lagerung von Lithiumbatterien: Lücke geschlossen
Wer Lithiumbatterien lagert, benötigt Deckensprinkleranlagen.
©Foto: Zixpack/AdobeStockSeit Juni 2012 gibt es für die Lagerung von Lithium(metall/ionen)batterien (allein, in oder mit Geräten) von den deutschen Schadenversicherern das Merkblatt „Lithiumbatterien“ (VdS 3103, 2. Auflage Mai 2016). Die darin gefassten Empfehlungen geben einen Standard für ein versicherbares Risiko in der Lagerung vor (siehe dazu den Beitrag im Thema des Monats April 2016). Vergleichbares gab es seitens des US-amerikanischen Schadenversicherers FM Global bislang nicht.
Diese Lücke wurde nun durch Empfehlungen für die Lagerung geschlossen, die auf umfangreichen Brand- und Löschversuchen basieren. Die Empfehlungen (FM Global: Protection Recommendations for Li-Ion Battery Bulk Storage, Oktober 2016) lassen sich wie in der Tabelle unten systematisieren. Während im VdS-3103-Merkblatt eine „Sprinkleranlage“ vorgesehen ist, wird diese bei FM Global spezifiziert. Das Industriesachversicherungsunternehmen bestätigt die Erkenntnisse des VdS: Schnell viel Wasser hilft viel. Da auch in Deutschland viele (vor allem Logistik-)Immobilien bei FM Global versichert sind, sind die neuen Empfehlungen auch hier von Interesse.
Norbert Müller
ö.b.u.v. Sachverständiger für Gefahrguttransport und -lagerung, Duisburg
Anforderungen an die Lithiumbatterielagerung kommen nicht vom Gesetzgeber, sondern aus der Versicherungswirtschaft.
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