Gefahr/gut: Neues Konzept bringt mehr online
Die Gefahr/gut baut ihren Abonnentenservice vom Nachrichtenportal zum umfassenden Begleiter für die tägliche Arbeit aus. für mehr bitte anmelden
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Mit der 37. Ausgabe des IMDG-Codes stehen wieder einige gravierende Änderungen für den Transport gefährlicher Güter im Seeverkehr an. Alle Details sind in einer tabellarischen Übersicht mit einer Gegenüberstellung des Amendments 36-12 mit dem Amendment 37-14 zusammengestellt. für mehr bitte anmelden
Erstmals werden in den Gefahrgutvorschriften für den Seeverkehr Regelungen für den Transport gebrauchter und defekter Li-Batterien eingeführt. für mehr bitte anmelden
Seeschifffahrt: Der für Gefahrgutfragen zuständige IMO-Unterausschuss CCC hat auf seiner Septembertagung in London wenig beschließen können. für mehr bitte anmelden
Der neue IMDG-Code sowie die Änderungen beim Memorandum of Understanding im Ostseeverkehr wurden im Verkehrsblatt bekannt gemacht. für mehr bitte anmelden
Alle Änderungen der neuen Vorschriften für den Gefahrguttransport zur See können auf der Homepage der IMO-Organisation eingesehen werden. für mehr bitte anmelden
Weltweit erfolgt der Fahrzeugtransport überwiegend auf Seeschiffen. Ab kommendem Jahr sind dazu neue Gefahrgutvorschriften zu beachten. für mehr bitte anmelden
Mit der neuen Gefahrgutverordnung See wird das seit 1. Januar geltende Amendment 36-12 des IMDG-Codes in nationales Recht umgesetzt. für mehr bitte anmelden
Die Änderung der Gefahrgutverordnung See dient der Inkraftsetzung des IMDG-Codes in der Fassung des 36. Amendments für mehr bitte anmelden
Das BMVI hat das Korrigendum zum Amendment 36-12 in deutscher Sprache im Verkehrsblatt bekannt gegeben. für mehr bitte anmelden