Seefracht: Korrekturen des IMDG-Codes liegen vor
„Errata & Corrigenda“ betreffen mehrere Teile in Volume 1 und 2 der Vorschriften für den Seeverkehr. für mehr bitte anmelden
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Neben den künftigen Aufgaben des Ausschusses wurde vor allem das Verwiegen von Containern diskutiert. für mehr bitte anmelden
In vielen Details neu oder deutlich ausführlicher zeigt sich der IMDG-Code in der Fassung 36-12. Da hilft mal wieder nur eine Tabelle. für mehr bitte anmelden
Die neue BAM-GGR 014 beschreibt ein Verfahren zur Anerkennung und Überwachung von Prüfstellen zur Prüfung von Tanks nach der GGVSee für mehr bitte anmelden
Im Sinne einer Harmonisierung zwischen den Verkehrsträgern kann schon ab 1. Januar 2013 die 36. Änderung des IMDG-Codes angewendet werden. für mehr bitte anmelden
Die Überladung von Containern war neben anderen Gefahrgutfragen ein zentrales Thema der 17. Tagung des IMO-Unterausschusses DSC. für mehr bitte anmelden
Die Beförderung von Motoren, Fahrzeugen und Geräten mit gefährlichen Gütern unterliegt ab 1. Januar 2012 dem IMDG-Code. für mehr bitte anmelden
Das Sub-Committee der IMO zu Gefahrgut, fester Ladung und Containern – DSC – hat unter vielen maritimen Anträgen auch eines zu Kontrollstandards abzuarbeiten. Die Arbeitsgruppe dazu kommt allerdings nicht recht voran. für mehr bitte anmelden
Im Seeverkehr gelten für Gefahrgüter trotz aller Harmonisierung andere Regeln als beim Straßentransport. Das trifft auch für Ausnahmen wie den begrenzten Mengen zu. für mehr bitte anmelden