Erste Berichtigung der GGVSEB bekannt gemacht
Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt korrigiert eine falsch bezifferte Ausnahme in Paragraph 35c Absatz 2 für mehr bitte anmelden
Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt korrigiert eine falsch bezifferte Ausnahme in Paragraph 35c Absatz 2 für mehr bitte anmelden
Mit intensivem Praxisbezug erläutert ein Onlineseminar der Gefahr/gut die Änderungen in den nationalen Gefahrgutvorschriften. mehr
Paragraf 35 der GGVSEB war (und ist) nicht nur eine deutsche Besonderheit, sondern auch in die Jahre gekommen. Die Änderung ist jetzt allerdings so ausgefallen, dass eine Übergangsfrist bis Ende 2017 gilt. für mehr bitte anmelden
Laut Bayerischer Gewerbeaufsicht müssen Eisenbahninfrastrukturunternehmen einen Gefahrgutbeauftragten bestellen und das Personal vorschriftenkonform unterweisen für mehr bitte anmelden
Die neue Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt gilt ab sofort, bis Ende Juni kann noch die alte Fassung angewendet werden für mehr bitte anmelden
Wenn sich die internationale Regelscheibe dreht, müssen die nationalen Werke nachziehen. In dieser Runde wird es nur bei einem Paragrafen in der GGVSEB spannend. für mehr bitte anmelden
Im Bundesgesetzblatt ist die 9. Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen erschienen für mehr bitte anmelden
Das Addendum enthält die Änderungen der UN Model Regulations, die auch für das ADR 2019 relevant sind. für mehr bitte anmelden
Die neunte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen wird voraussichtlich in der Sitzung am 10. März verabschiedet für mehr bitte anmelden
Bis zur Neufassung von GGVSee und GGVSEB werden Verstöße gegen diese Verordnungen als Folge der Anwendung des neuen IMDG-Codes sowie des neuen ADR/RID/ADN nicht geahndet. für mehr bitte anmelden