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Schwerpunkt des Monats September 2017

Gefahrgut im Versandhandel

Verpackung Dosen LQ Gefahrstoffe 1200

© Foto: Daniela Schulte-Brader

Den Ver- und Einkauf per Klick so einfach wie möglich zu halten, ist das Ziel von Onlinehändlern wie Kunden. Unser diesjähriger Testkauf mit Zufallstreffern (siehe Beitrag "Die Uninformierten in der Kette") zeigt: Händler wollen ihre Pflichten nach Gefahrgut- und Chemikalienrecht oder auch dem Produktsicherheitsgesetz richtig umsetzen, wissen aber oft nicht wie. So fanden sich beim großen Elektronikfachhändler sehr ausführliche allgemeine Angaben für den Gefahrgutversand wie auch für die Retoure auf der Homepage, der Versand selbst aber war unterirdisch schlecht, die Informationen zum konkreten Einkauf vage und ohne Hinweis auf die Gefahrgüter. Ein Chemikalienfachhändler wurde dagegen nicht müde, bei den Bestell-, Versand- und sonstigen Bestätigungen per E-Mail auf den Gefahrgutaspekt hinzuweisen. Nur zurücknehmen wollte er den 10-Liter-Kanister Bioethanol nicht, da sein KEP-Dienstleister diese Leistung ausgeschlossen hatte.

Kampf gegen Windmühlen

Händler unterliegen immer noch vielfach dem Glauben, dass Gefahrgut in begrenzten Mengen wie jedes andere Gut versendet werden kann. „Einen riesigen Nachholbedarf“ nennen es die behördlichen Marktüberwacher zur Chemikaliensicherheit, die kaum hinterherkommen mit den Kontrollen und ihre Überwachungsaufgaben als Sisyphusarbeit empfinden.

Im E-Commerce ist und bleibt es deshalb eine wichtige Erkenntnis, dass alle Prozesse regelmäßig auf Optimierungspotenziale hin durchleuchtet werden müssen. Und die größte Herausforderung stellt der Warenversand dar. Wenn mit Gefahrgut gearbeitet wird, ist die Beförderung hochkomplex und bietet damit die größten Optimierungspotenziale. Online-Händler sollten sich deshalb regelmäßig Zeit für strategische Entscheidungen nehmen.

Daniela Schulte-Brader