Leitfaden zur Beförderung von Feuerwerkskörpern aktualisiert
Der Spediteursverband DSLV hat sein Merkblatt für den Straßentransport auf den neuesten Stand gebracht für mehr bitte anmelden
Der Spediteursverband DSLV hat sein Merkblatt für den Straßentransport auf den neuesten Stand gebracht für mehr bitte anmelden
In ein paar Wochen werden wieder größere Mengen von Silvesterfeuerwerk auf der Straße befördert. Der DSLV stellt einen aktuellen Leitfaden zur Beförderung von Feuerwerkskörpern auf der Straße bereit. für mehr bitte anmelden
Die Bundesanstalt reagiert damit auf Anweisung des Innenministeriums auf das EuGH-Urteil zur Umsetzung der Pyrotechnik-Richtlinie 2007/23/EG in deutsches Sprengstoffrecht für mehr bitte anmelden
Der Europäische Gerichtshof sieht in der Vorschrift, dass importierte pyrotechnische Gegenstände trotz CE-Zeichen der BAM angezeigt werden müssen, einen Verstoß gegen die Richtlinie 2007/23/EG für mehr bitte anmelden
Niedersächsische Ordnungsbehörden beschlagnahmen unsachgemäß gelagerte pyrotechnische Gegenstände für mehr bitte anmelden
Der Spediteursverband hat seinen Leitfaden „Beförderung von Feuerwerkskörpern auf der Straße“ überarbeitet für mehr bitte anmelden
Nur wenige Unternehmen können Explosivstoffe transportieren. Die Spezialisten haben entsprechend in Ausbildung und Ausrüstung investiert. für mehr bitte anmelden
Von Wuppertal aus verteilt die Spedition Raben für Nico-Lünig Event Feuerwerksartikel in ganz Deutschland – inklusive Extraservices. für mehr bitte anmelden
Seit 1. Juli 2011 müssen Absender von Feuerwerkskörpern eine Klassifizierungsbestätigung der zuständigen Behörde ins Beförderungspapier eintragen. Bislang liegen vor allem die Probleme auf dem Tisch. für mehr bitte anmelden