Beförderung in Tanks: Tatsächliche Menge zählt
IHK Schwaben: Die in Paragraph 35b der GGVSEB eingetragenen Literzahlen beziehen sich auf die tatsächlich eingefüllte Menge für mehr bitte anmelden
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Viele Unternehmen und Institutionen leisten im Gefahrgutbereich hervorragende Arbeit und sorgen dafür, dass die Sicherheit bei der Beförderung und im Umgang mit gefährlichen Gütern gewährleistet und ständig verbessert wird. Die Redaktion fokus GEFAHR/GUT möchte deshalb vorbildliche Lösungen und effiziente Projekte auszeichnen und sie der Öffentlichkeit als hervorragende Bemühungen um die Sicherheit der Gefahrguttransporte vorstellen. Dies wollen wir durch die Ausschreibung des Innovationspreises GEFAHR/GUT erreichen. mehr
Die Anpassung dient der Inkraftsetzung des IMDG-Codes in der Fassung des 38. Amendments und der Änderungen weiterer internationaler Codes für mehr bitte anmelden
In den Ausnahmen zu den Verlagerungs- und Fahrwegsbestimmungen in § 35c wurde ein Bezug auf die GGAV korrigiert. Da dieser in der GGAV seit Jahren nicht mehr aufgeführt wurde, kam die Frage nach dem ursprünglichen Wortlaut der Ausnahme 40 auf. Hier die Antwort. für mehr bitte anmelden
Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt korrigiert eine falsch bezifferte Ausnahme in Paragraph 35c Absatz 2 für mehr bitte anmelden
Paragraf 35 der GGVSEB war (und ist) nicht nur eine deutsche Besonderheit, sondern auch in die Jahre gekommen. Die Änderung ist jetzt allerdings so ausgefallen, dass eine Übergangsfrist bis Ende 2017 gilt. für mehr bitte anmelden