LPG-Stahlflaschen: Italien und Frankreich unterzeichnen M 349
Stahlflaschen für die Beförderung von Flüssiggas, die nach EN 1439 gefüllt sind, sind von der Prüfung des inneren Zustands des Druckgefäßes befreit. für mehr bitte anmelden
Stahlflaschen für die Beförderung von Flüssiggas, die nach EN 1439 gefüllt sind, sind von der Prüfung des inneren Zustands des Druckgefäßes befreit. für mehr bitte anmelden
Neben einem neuen Abkürzungsverzeichnis betreffen die Änderungen vor allem Zulassung und Prüfung von Tanks und Druckgefäßen sowie Tanks aus faserverstärkten Kunststoffen. für mehr bitte anmelden
Auf den 32. Münchner Gefahrguttagen Ende Mai stellten die Referenten die Änderungen der Vorschriften 2023 vor und berichteten von ihren Erfahrungen aus der Praxis. für mehr bitte anmelden
Vom US-Department of Transportation zugelassene nachfüllbare Druckgefäße dürfen in bestimmten ADR-Staaten ein- und ausgeführt werden. für mehr bitte anmelden
Das neue Anerkannte Technische Regelwerk zu nahtlosen Probenahmedruckgefäßen ist nun auf der Website der BAM verfügbar. für mehr bitte anmelden
Das neue Anerkannte Technische Regelwerk betrifft nahtlose Probenahmedruckgefäße aus metallischen Werkstoffen als ortsbewegliche Druckgeräte. für mehr bitte anmelden
Für die Zulassung des Baumusters akzeptiert die BAM die Verwendung einer Norm oder eines Technischen Regelwerks. für mehr bitte anmelden
Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung erlaubt unter vorgegebenen Bedingungen die Prüfung mit einem Gas statt der Flüssigkeitsdruckprüfung. für mehr bitte anmelden
Für die Zulassung des Baumusters akzeptiert die BAM die Verwendung einer Norm oder eines Technischen Regelwerks. für mehr bitte anmelden
Die multilaterale Vereinbarung gestattet unter bestimmten Bedingungen den Schienentransport von Druckgefäßen, deren Frist für die wiederkehrende Prüfung abgelaufen ist. für mehr bitte anmelden