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Schwerpunkt des Monats Januar/Februar 2020

Binnenschifffahrt

Binnenschiff Tankschiff Titel 01_2020 1200

© Foto: Picture Alliance/ImageBroker/Jochen Tack

Überall dort, wo Arbeitnehmer im Rahmen ihrer Tätigkeit Gefahren ausgesetzt sein können, hat der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. So verlangt es das Arbeitsschutzgesetz in Paragraph 5. Dies gilt insbesondere auch beim Umgang mit Chemikalien, wobei die Gefahrstoffverordnung in den Paragraphen 6 und 7 diese Pflicht noch vertieft. Demnach muss die Beurteilung schon vor Aufnahme der Tätigkeit erstellt werden, und zwar von einer fachkundigen Person.

Unterstützung bei dieser Aufgabe, die sich natürlich auch in der Binnenschifffahrt stellt, bietet das Einfache Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe. Mithilfe dieses Tools können Gefährdungen durch Hautkontakt oder Einatmen sowie Brand- und Explosionsschutz bewertet werden, woraus sich entsprechende Maßnahmen ableiten lassen. Doch scheint dieses Hilfsmittel in der Schifffahrtspraxis bisher eher selten angewendet zu werden (siehe Beitrag „Fachkunde ist Voraussetzung“).

Schadensfälle so weit wie möglich zu vermeiden, hat sich die Initiative Platform Zero Incidents zum Ziel gesetzt. Erreichen will sie dies, indem sie Unfälle und Beinaheunfälle mit Binnenschiffen analysiert und die Erkenntnisse ihren Mitgliedern zur Verfügung stellt (siehe „Erfahrungen teilen“). Für mehr Sicherheit an Bord soll zudem ein neuer Leitfaden für Probenahmen sorgen, der demnächst verfügbar sein wird („Der neue Leitfaden“).

Und schließlich könnte auch ein leichter verständliches ADN ein höheres Sicherheitsbewusstsein schaffen, wie auf den 30. Binnenschifffahrts-Gefahrgut-Tagen Ende Oktober 2019 zu hören war („Im Dienst der Sicherheit“).

Rudolf Gebhardt

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