E-Beförderungspapier: Von vertrauenswürdiger Stelle
Wer ein elektronisches Beförderungsdokument nutzt, muss sich seit 01.02.2023 nach dem Leitfaden für die Anwendung des Unterabschnitts 5.4.0.2 RID/ADR/ADN richten. Was heißt das in der Praxis? für mehr bitte anmelden