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Schwerpunkt des Monats Mai 2020

Ausbildung

Tisch Mitarbeiter Gefahrzettel 1200

© Foto: Picture Alliance/dieKLEINERT.de/Ivonne Schulze [M]

Überall dort, wo normalerweise Prüffristen eingehalten werden müssen, fallen diese gerade aus: im Zusammenhang mit der Gefahrgutbeförderung derzeit um ganze vier Monate für Gefahrgutschulungen im Luftverkehr, im Straßenverkehr sogar um acht Monate.

Wer trotzdem in dieser Zeit eine Prüfung bei einer IHK ablegen möchte, weil er vielleicht seine erste ADR-Schulungsbescheinigung benötigt und nicht von der Ausnahme profitieren kann, oder er die Wiederholungsprüfung zum Gefahrgutbeauftragten absolvieren will, kann sich erkundigen, ob seine IHK ihm einen eigenen Raum zuweisen kann.

Die Schulungsanbieter sind dagegen auf vielen Ebenen gefordert: nicht nur, dass sie derzeit vor allem Stornos verwalten. Sie müssen jetzt schon überlegen, wie der vermutliche Ansturm nach Beendigung der Einschränkungen durch Corona zu bewältigen sein wird. Zu vermuten ist, dass gegebenenfalls die dreifache Menge an Teilnehmern auf einmal die Kurse besuchen will. Sollen sie dafür – wenn sie dann überhaupt noch können – die dreifache Menge an Referenten verpflichten?

Doch es gibt nicht nur Negatives zu berichten. Denn derzeit werden ganz neue Strukturen in sehr kurzer Zeit ermöglicht, die ansonsten voraussichtlich Jahre gebraucht hätten. So hat Österreich sich entschlossen, mit dem neuen Schulungs- und Beurteilungskonzept im Luftverkehr, dem CBTA, schon in diesem Jahr einen Probelauf mit ersten Schulungsanbietern zu wagen. Mit einem Anbieter aus Deutschland sind sie gleich doppelt neue Wege gegangen – Corona sei Dank. Die Umsetzung soll Ende dieses Jahres evaluiert werden, Erfahrungswerte ausgetauscht und gegebenenfalls Anpassungen vorgenommen werden.

Daniela Schulte-Brader
Redakteurin GEFAHR/GUT

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