Schulung, Aus- und Weiterbildung von Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind und dabei gefahrgutrelevante Tätigkeiten verrichten, sind in den einschlägigen Vorschriften klar geregelt. Kapitel 1.3 in den Vorschriften für Landverkehrsträger (ADR/RID/ADN) und für den Seeverkehr (IMDG-Code) sowie weitere, damit zusammenhängende Unterabschnitte führen detailliert auf, wer wie wann und wie oft unterwiesen werden muss.
Grundsätzlich sind Schulungen durchzuführen, bevor die Mitarbeiter eine derartige Tätigkeit übernehmen. Personen, die noch nicht unterwiesen sind, dürfen Gefahrgutaufgaben nur unter direkter Überwachung einer unterwiesenen Person wahrnehmen. Auch Mitarbeiter, die bereits unterwiesen wurden, inzwischen aber eine andere Aufgabe bei der Gefahrgutbeförderung ausüben, müssen entsprechend neu geschult werden. Der Gefahrgutbeauftragte ist verpflichtet zu prüfen, ob die Beteiligten über eine ausreichende Unterweisung verfügen.
In diesem Dossier finden Sie chronologisch aufgelistet alle Informationen zum Thema Schulung, Aus- und Weiterbildung, die bislang auf dem Portal veröffentlicht wurden. Checklisten, Tabellen und Übersichten, die heruntergeladen und als Arbeitshilfe ausgedruckt werden können, komplettieren unseren Service für Abonnenten.
Das Selbstlernprogramm der Berufsgenossenschaft informiert über Eigenschaften, Kennzeichnung, Gesundheitsgefahren und Schutzmaßnahmen bei der Arbeit mit Sauerstoff für mehr bitte anmelden
Hauptberuflich oder im Nebenamt: Zu tun gibt es für jeden in der Funktion des Gefahrgutbeauftragten immer etwas – und sei es nur, die eigenen Aufgaben richtig zu erledigen. für mehr bitte anmelden
Um Gefahren beim Verpacken gefährlicher Güter zu vermeiden, müssen Verpacker nach Kapitel 1.3 ADR/RID ausreichend unterwiesen werden für mehr bitte anmelden
Schulung gemacht, Prüfung gepackt, Bestellung erhalten. Ich bin Gb! Hurra. Und jetzt? Was erwarten der Gesetzgeber und mein Arbeit-/Auftraggeber von mir? Klar: Steht alles im § 8 der GbV, der wiederum auf Unterabschnitt 1.8.3.3 des ADR/RID/ADN verweist. Aber was bedeutet das konkret? Aufklärung in acht Stufen. für mehr bitte anmelden
Auf dem Weg zu einem wirksamen Gefahrgutmanagement sind nicht nur Pflichten und Haftungsfragen zu klären, die Aufgaben müssen auch rechtssicher organisiert und delegiert werden. für mehr bitte anmelden
Ein neues E-Learning-Tool erleichtert Abonnenten des Gefahr/gut-Schwestermagazins VerkehrsRundschau und ihren Mitarbeiter die Fortbildung. für mehr bitte anmelden
Der Verlag Heinrich Vogel bringt seine Jahrbücher für Fahrer auf den neuesten Stand / Auch „Gefahrgut-Fahrer unterwegs 2017“ wird aktualisiert für mehr bitte anmelden
Die ersten drei „Personenzertifizierten Sachverständigen Gefahrgut Straße, Schiene und Seeverkehr“ mit Zusatzqualifikation „Packen von CTU“ haben ihr Zertifikat erhalten für mehr bitte anmelden
Die Pipeline and Hazardous Materials Safety Administration bezuschusst im Jahr 2016 Ausbildungsprojekte mit insgesamt 3,7 Millionen US-Dollar für mehr bitte anmelden
Folgen Sie uns auf LinkedIn und abonnieren Sie unseren LinkedIn Newsletter!