Schulung, Aus- und Weiterbildung von Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind und dabei gefahrgutrelevante Tätigkeiten verrichten, sind in den einschlägigen Vorschriften klar geregelt. Kapitel 1.3 in den Vorschriften für Landverkehrsträger (ADR/RID/ADN) und für den Seeverkehr (IMDG-Code) sowie weitere, damit zusammenhängende Unterabschnitte führen detailliert auf, wer wie wann und wie oft unterwiesen werden muss.
Grundsätzlich sind Schulungen durchzuführen, bevor die Mitarbeiter eine derartige Tätigkeit übernehmen. Personen, die noch nicht unterwiesen sind, dürfen Gefahrgutaufgaben nur unter direkter Überwachung einer unterwiesenen Person wahrnehmen. Auch Mitarbeiter, die bereits unterwiesen wurden, inzwischen aber eine andere Aufgabe bei der Gefahrgutbeförderung ausüben, müssen entsprechend neu geschult werden. Der Gefahrgutbeauftragte ist verpflichtet zu prüfen, ob die Beteiligten über eine ausreichende Unterweisung verfügen.
In diesem Dossier finden Sie chronologisch aufgelistet alle Informationen zum Thema Schulung, Aus- und Weiterbildung, die bislang auf dem Portal veröffentlicht wurden. Checklisten, Tabellen und Übersichten, die heruntergeladen und als Arbeitshilfe ausgedruckt werden können, komplettieren unseren Service für Abonnenten.
Auf der Gemeinsamen Tagung RID/ADR/ADN in Bern befassten sich die Delegierten unter anderem mit leicht entzündbaren Werkstoffen, der Online-Schulung von Fahrern sowie der Definition der Begriffe „Risiko“ und „Gefahr“. für mehr bitte anmelden
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Die Problematik des Erkennens von nichtdeklariertem Gefahrgut unter dem Einfluss der „sicheren Lieferkette“ bei Fracht- und Postsendungen. für mehr bitte anmelden
Die Restrukturierung der Qualifikationsanforderungen im Luftverkehr 2019/2021 wird Auswirkungen auch auf die Beförderung von Lithiumbatterien haben. für mehr bitte anmelden
IHK Schwaben: Die Zahl der Grund-/Ergänzungsprüfungen ist 2017 um vier Prozent zurückgegangen, die der Verlängerungsprüfungen hingegen um 27,7 Prozent gestiegen für mehr bitte anmelden
Laut IHK Schwaben haben in 2017 7,3 Prozent weniger Fahrer als 2016 die Erstschulung absolviert, dagegen 2,3 Prozent mehr die Auffrischungsschulung. für mehr bitte anmelden
IHK Schwaben: Ein Unternehmer muss fortlaufend prüfen, ob der Gefahrgutbeauftragte im Besitz eines gültigen Schulungsnachweises ist für mehr bitte anmelden