Zur Übersicht

Schwerpunkt des Monats Mai 2022

Anlagensicherheit

Drohne Containerterminal Person Mitarbeiter 1200

© Foto: Aunging | AdobeStock

Führen Sie Begehungen als Gefahrgut-, Abfallbeauftragter oder als Fachkraft für Arbeitssicherheit durch? Dann werden Sie sicher jeweils mit vorbereiteter Checkliste durch die Räume gehen, an Ihrer Seite ein leitender Angestellter, der vor Ort für die Umsetzung der Vorschriften zuständig ist.

Augenzeugen berichten gerne, dass diese, ob Abteilungsleiter ob Laborleiter oder Ähnliches, dabei oft erstaunlich wenig Kenntnis über ihren Verantwortungsbereich an den Tag legen, diesen gerne am liebsten wegdelegieren möchten. Also liegt Ihre Aufgabe meist darin, für das jeweilige Thema zu sensibilisieren und innerbetriebliche Schulungen anzuregen.

Abgesehen von den menschlichen Schwächen ist zu hoffen, dass keine grundsätzlichen, schwer behebbaren Schwachstellen bei so einer Begehung sichtbar werden. Dies zu verhindern, sollte der Betreiber im Vorfeld und vor Arbeitsaufnahme durch Gefährdungsbeurteilungen die wichtigsten technischen und organisatorischen Maßnahmen ergriffen haben.

Bei Störfallanlagen sieht das Ganze wieder anders aus. Hier ist entscheidend, was im Vorfeld beschlossen wurde, was zusätzlich an Maßnahmen durchgeführt werden sollte, um eine ausreichende Überwachung zu gewährleisten. Dabei können bei ablauforientierten Gefährdungsbeurteilungen oder bei routinemäßigen Begehungen in schwer zugänglichen Bereichen besondere Hilfsmittel zum Einsatz kommen, wie im Beitrag „Drohneneinsatz“ zu sehen ist.

Fällt eine Anlage unter die Bundesimmissionsschutz-Verordnung, kann manches an Arbeitsschutzmaßnahmen oder in Bezug auf Abfälle durch konstruktive Maßnahmen aufgefangen werden, wie ein Beispiel im Artikel „Sehr viel Papier“ zeigt.

Daniela Schulte-Brader
Redakteurin, fokus GEFAHR/GUT