Verlängerung der Schulungsfrist: Deutschland initiiert RID 6/2020
Die Vereinbarung verlängert die Gültigkeit von Gb-Schulungsbescheinigungen für den Schienenverkehr bis zum 28. Februar 2021. für mehr bitte anmelden
Die Vereinbarung verlängert die Gültigkeit von Gb-Schulungsbescheinigungen für den Schienenverkehr bis zum 28. Februar 2021. für mehr bitte anmelden
Die multilaterale Sondervereinbarung erleichtert unter bestimmten Bedingungen im Schienenverkehr die Beförderung von Abfällen, die gefährliche Güter enthalten für mehr bitte anmelden
Im Jahr 2019 hat die Quote der Beanstandungen im Bereich Gefahrgutkontrollen laut EBA-Sicherheitsbericht von 6,9 auf 7,1 Prozent zugenommen für mehr bitte anmelden
Die multilaterale Sondervereinbarung erleichtert unter bestimmten Bedingungen im Schienenverkehr die Beförderung von Abfällen, die gefährliche Güter enthalten für mehr bitte anmelden
Die Notifizierung listet alle Änderungen des Gefahrgut-Regelwerks für den Schienenverkehr auf, die ab dem 1. Januar 2021 gelten für mehr bitte anmelden
Die Vereinbarungen verlängern Prüfungsfristen von Tanks und die Gültigkeit der Schulungsbescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte für mehr bitte anmelden
Im Bundesgesetzblatt Teil II wurden zwei kurze Ergänzungen zum Gefahrgutregelwerk für den Schienenverkehr bekannt gemacht. für mehr bitte anmelden
Bei Nutzung der neuen Vereinbarung RID 1/2020 gilt die Bescheinigung für Gefahrgutbeauftragte im Schienenverkehr bis zum 30. November für mehr bitte anmelden
Die Maßnahme soll verhindern, dass die für 1. Januar 2021 vorgesehene Inkraftsetzung der Änderungen im Schienenverkehr gefährdet ist für mehr bitte anmelden
Das Eisenbahnbundesamt legt in 2020 sein Augenmerk auf die Prozesse im Rahmen der Sicherheitsbescheinigung sowie die Nichtkonformität von gefahrguttragenden Tanks für mehr bitte anmelden