Entsorgung

08.04.2026 Fachbeitrag

Rezyklate: Wertvolle Resourcen erhalten

Die Recyclingquoten von Kunststoffen steigen in Deutschland stetig. Und damit auch Materialien, die in UN-Gebinden Verwendung finden.

Der Anteil an Transport- und Industrieverpackungen aus Kunststoff nimmt in Deutschland kontinuierlich zu.

©Foto: Rudolf Gebhardt | TECVIA Media GmbH

In den letzten Jahren hat sich der Anteil an gesammelten Kunststoffen aus Verpackungsmaterialien kontinuierlich erhöht. Gleichzeitig stieg damit auch der Anteil an geeigneten Rezyklaten an, weiß Jonas Presser, Spezialist für Industrieverpackungen bei der Industrievereinigung Kunststoffe (IK). Deutschland sei im Bereich Nachhaltigkeit auf einem guten Weg.

Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern ist der Anteil an Transport- und Industrieverpackungen aus Kunststoff laut IK hierzulande sehr groß. Denn die Nachfrage der deutschen Industrie an Kunststoffgebinden ist aufgrund ihrer starken Exportkraft auf einem hohen Niveau. Etwa ein Drittel des Verbrauchs von Kunststoffverpackungen entfällt laut IK-Angaben auf Transport- und Industrieverpackungen. Rund 40 IK-Mitgliedsfirmen stellen Gefahrgutverpackungen her.

Momentan ist Recycling noch teurer als die Produktion eines neuen Gebindes, da der Qualitätsanspruch seitens der Industrie sehr hoch ist. Das Thema Wiederaufbereitung ist deshalb keine wirtschaftliche, sondern eine Umweltfrage. Der Green-Deal der EU gibt vor, grüner zu denken und zu handeln.

Kein UN-Gebinde aus Rezyklat

Jeder Kunststoff, der bereits verwendet wurde, hat eine Schwächung erfahren – sei es durch Sonneneinstrahlung oder verwendete Füllmittel, die Einfluss auf die Polymerstruktur haben. Dieser Kunststoff ist mit Neuware nicht mehr vergleichbar. Insofern schließt Presser ein UN-Gebinde, das vollständig aus Rezyklat besteht, aus. Denn diese Verpackung würde die für Gefahrgutverpackungen geforderten strengen Tests nicht bestehen.

Bei Verpackungen wie IBC gewinnt das Thema Design und Recycling zunehmend an Bedeutung.

©Foto: TECVIA Media GmbH

Auch die Einsatzmöglichkeit von Rezyklat bei Fässern oder IBC im Gefahrgutbereich ist begrenzt. Eine dreifachbeschichtete Verpackung besitzt innen und außen eine Schicht aus neuem Kunststoff, lediglich die mittlere Schicht darf aus Rezyklat bestehen.

Die PPWR schreibt ab dem 1. Januar 2030 einen Mindest-Recyklatanteil von 35 Prozent für „sonstige Kunststoffverpackungen“ und ab dem ab 1. Januar 2040 einen 65 Prozentanteil für „Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff“ sowie „sonstige Kunststoffverpackungen“ vor.

Wichtiger Hinweis zur Berechnungsgrundlage: Der vorgeschriebene Rezyklatanteil wird als Durchschnitt je Fertigungsbetrieb, Verpackungsart, -format und Jahr berechnet. Das bedeutet in der Praxis: Ein Erzeuger kann zwar einzelne Verpackungen mit 100 Prozent Rezyklat herstellen, um andere Verpackungen desselben Formats, die 0 Prozent Rezyklat enthalten, im Jahresdurchschnitt auszugleichen (siehe IK-PPWR-Praxisleitfaden Juli 2025, S. 47). Eine gesetzliche Pflicht für eine 100-prozentige Quote für eine bestimmte Verpackung oder einen Durchschnitt existiert jedoch nicht.

Die bisherigen Regularien im Gefahrgutbereich bleiben das Maß aller Dinge, Sicherheit hat weiterhin höchste Priorität. Daran ändert auch die europäische Verpackungsverordnung PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) nichts. Diese Verordnung ist am 11.02.2025 in Kraft getreten, der Geltungsbeginn ist der 12.08.2026.

Die größte Schwäche der PPWR ist, dass die vorgegebenen Quoten für den Rezyklateinsatz bei Industrieverpackungen nicht funktionieren kann, schon gar nicht bei solchen, in denen Gefahrstoffe abgefüllt werden. Dahin gehend laufen Verhandlungen mit Vertretern der Europäischen Kommission, die Vorgaben für Gefahrgutverpackungen zu ändern. Ob dieses Thema bis zum 12. August 2026 gelöst werden kann, bleibt abzuwarten. Worauf sich die Verpackungsbranche einstellen muss, sind höhere Dokumentations- und Bürokratieaufgaben. Ansonsten bleibt vieles (vorerst), wie es war.

Schreckgespenst „Konformitätserklärung“

Die Verpackungsbranche hat größten Respekt vor der ab dem 12. August 2026 geltenden verpflichtenden Selbsterklärung für Verpackungen, der Konformitätserklärung, die künftig der Erzeuger ausstellen muss. Das ist aller Voraussicht nach der Abfüller. Beispiel: Eine Chemiefirma erwirbt ein Fass, befüllt und kennzeichnet dieses entsprechend den Gefahrgutvorschriften. Gerne würde die Chemiefirma die Konformitätserklärung dem Hersteller des Fasses übertragen, der aber nicht genau weiß, welche Schritte der Abfüller genau vorgenommen hat. Insofern bleibt die Pflicht, die Konformitätserklärung auszustellen, beim Abfüller.

Letztendlich ist die europäische Verpackungsverordnung der richtige Wegweiser für mehr Nachhaltigkeit. Sie verlangt von der Verpackungsindustrie, dass mehr Rezyklat verwendet werden muss. Entsprechend müssen Rezyklierer stärker investieren, um dem Markt mehr Rezyklat zur Verfügung zu stellen. Und je mehr Rezyklat vorhanden ist, desto günstiger dürfte dieser werden, prognostiziert der IK-Experte.

Während für reine Gefahrgutverpackungen weiterhin einige Ausnahmen vorgesehen sind, besteht bei klassischen Industrieverpackungen noch erheblicher Diskussionsbedarf. Die zentrale Frage lautet, ob die spezifischen Anforderungen im industriellen Sektor berücksichtigt werden oder ob diese Verpackungen künftig genauso behandelt werden wie Verpackungen aus dem Konsumbereich.

Stahlfässer sind in der Regel zu 100 Prozent recycelbar.

©Foto: JK_kyoto | adobestock.com

Design und Recycling

Verpackungshersteller sollten sich darüber Gedanken machen, inwieweit ihre Verpackung hinsichtlich des Designs recycelbar ist. Für IBC beispielsweise wird es Vorgaben hinsichtlich der Kunststoffblase bis zum Jahr 2030 geben; das wird wohl der große Knackpunkt. Problematisch seien auch kleinere, schwarz eingefärbte Kunststoffkanister. Selbst moderne Recyclinganlagen können diesen nicht aussortieren. Dieses schwarze Granulat hätte beim Recycling Einfluss auf die Farbe.

Ampelsystem geplant

Die Verpackungshersteller dürfen sich für ihre Produkte auf ein Ampelsystem einstellen: Grün bedeutet: Die Verpackungen sind gut recycelbar. Gelb heißt: nicht gänzlich geeignet und rot bedeutet: für das Recycling ungeeignet. Ziel der Verpackungshersteller sollte sein: Das Produkt so herzustellen, dass dieses weitestgehend grün ist.

Thomas Maier

Moderne Recyclingmethoden

Mechanisches Recycling (MR) zur Wiederverwendung von Kunststoffen ist weit verbreitet. Kunststoffabfälle werden dabei sortiert, gereinigt, zerkleinert und wieder eingeschmolzen, um Rezyklatgranulat herzustellen. Das Verfahren gilt als besonders energiesparend und wirtschaftlich. Wichtig bei dem Prozess ist die Qualität des verwendeten Kunststoffes: Verunreinigtes Rezyklat kann die Qualität stark beeinflussen und sogar unbrauchbar machen.

Beim chemischen Recycling (CR) werden die Kunststoffe in ihre Grundbausteine zerlegt, die sich im Anschluss zur Herstellung neuer Kunststoffe nutzen lassen. Auch hier gilt: Nur wenn die Abfälle zuvor entsprechend sortiert und aufbereitet werden, funktioniert dieses Verfahren. Anwendung findet CR vorwiegend bei Verbundwerkstoffen, die sich mechanisch kaum trennen lassen. Im Gegensatz zum MR ist das chemische Recycling energie- und kostenaufwendig. Bislang spielt CR in Deutschland eine untergeordnete Rolle, es könnten sich aber Stoffströme erschließen lassen, die bisher ungenutzt bleiben.

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