Kontaktdaten von Nicht-EU-Herstellern
Alleinvertreter müssen die Kontaktinformationen der von ihnen vertretenen Nicht-EU-Hersteller an die ECHA übermitteln. für mehr bitte anmelden
Alleinvertreter müssen die Kontaktinformationen der von ihnen vertretenen Nicht-EU-Hersteller an die ECHA übermitteln. für mehr bitte anmelden
Die Verordnung (EU) 2022/586 fügt der REACH-Verordnung Einträge zu fünf Stoffen hinzu. für mehr bitte anmelden
Die Verordnung (EU) 2022/477 ändert Informationsanforderungen in Bezug auf Mutagenität, Entwicklungs- und Reproduktionstoxizität sowie Angaben zur Ökotoxizität von Stoffen. für mehr bitte anmelden
Der REACH-CLP-Biozid-Helpdesk informiert, unter welchen Bedingungen Stoffe in Nanoform im Sicherheitsdatenblatt berücksichtigt werden müssen. für mehr bitte anmelden
Die Prüforganisation Dekra empfiehlt Importeuren und Händlern von chemischen Verbraucherprodukten, die Rezepturen ihrer Produkte zu prüfen. für mehr bitte anmelden
REACH-CLP-Biozid-Helpdesk: Nicht beanspruchte NONS-Registrierungsnummern verlieren ab dem 17. Juli 2022 ihre Gültigkeit. für mehr bitte anmelden
Das Dokument beschreibt, wann das Registrierungsdossier eines Stoffes gemäß REACH registriert und aktualisiert werden muss. für mehr bitte anmelden
Die ECHA hat die Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) um vier Stoffe ergänzt. für mehr bitte anmelden
Übersicht der neuen und geänderten Vorschriften verschiedener wichtiger Rechtsbereiche - Änderungen Juni bis November 2021 für mehr bitte anmelden
Mit der Verordnung (EU) 2021/2204 werden einige neu als CMR eingestufte Stoffe in Anlage XVII der Reach-Verordnung aufgenommen für mehr bitte anmelden