Leichter Anflug
Die 53. Ausgabe der IATA-Gefahrgutvorschriften tritt am 1. Januar 2012 in Kraft – inklusive der nächsten Ausgabe der technischen Vorschriften der ICAO. Viele kleinere Änderungen sind dabei zu beachten. für mehr bitte anmelden
Die 53. Ausgabe der IATA-Gefahrgutvorschriften tritt am 1. Januar 2012 in Kraft – inklusive der nächsten Ausgabe der technischen Vorschriften der ICAO. Viele kleinere Änderungen sind dabei zu beachten. für mehr bitte anmelden
Die Luftfahrtorganisation ICAO kümmert sich um die gesetzlichen Grundlagen für den Transport gefährlicher Güter auf dem Luftweg. Im April wurden neue Änderungen angenommen. für mehr bitte anmelden
Die Mitnahme gefährlicher Güter durch Passagiere im Luftverkehr ist streng reglementiert; nicht zu Unrecht, wie zahlreiche Zwischenfälle in der Vergangenheit zeigen. für mehr bitte anmelden
Ab 25. März 2013 gelten Versender von Luftfracht nur noch dann als „Bekannter Versender“, wenn sie behördlich zertifiziert sind. für mehr bitte anmelden
Bei der Luftfracht sind gefährliche Güter im Versand als begrenzte Mengen kaum gefragt. Im Vergleich zum Transport auf der Straße winken hier zu wenig Erleichterungen. für mehr bitte anmelden
Seit 2009 wurden viele neue Verpackungsanweisungen und UN-Nummern für den Transport von Lithiumbatterien erstellt. Eine Übersicht über die derzeit aktuellen Anweisungen und ihre Auswirkungen. mehr
Sehr kleine Mengen an Gefahrgut werden schon aufgrund ihres geringen Umfangs häufig im Flugzeug transportiert. Es müssen dafür nur bestimmte Regelungen beachtet werden. für mehr bitte anmelden