ICAO-TI: Addendum für die E-Zigarette
Die erste Ergänzung in den aktuellen Gefahrgutvorschriften der ICAO im Luftverkehr umfasst Regeln, unter denen elektronische Geräte zum Rauchen in Flugzeugen befördert werden dürfen. für mehr bitte anmelden
Die erste Ergänzung in den aktuellen Gefahrgutvorschriften der ICAO im Luftverkehr umfasst Regeln, unter denen elektronische Geräte zum Rauchen in Flugzeugen befördert werden dürfen. für mehr bitte anmelden
Die Luftfrachtorganisation IATA hat den 2. Zusatz zum 56. Amendment der IATA-DGR in deutscher Sprache veröffentlicht. für mehr bitte anmelden
Die zweite Ergänzung des 56. Amendments bringt Abweichungen bei vielen Fluglinien, vor allem bei Lithiumbatterien. für mehr bitte anmelden
Die Airline folgt Empfehlungen der US-amerikanischen Luftfahrtbehörde. Der Bann gilt nicht für Batterien, die bereits in Geräte verbaut oder beigepackt sind. für mehr bitte anmelden
Ab dem 1. Juli müssen Kunden des KEP-Dienstleisters beim Versand von UN 3090 eine vorherige Genehmigung der UPS-Airlines einholen für mehr bitte anmelden
Die Regeln für freigestellte Mengen werden vor allem im Lufttransport gerne genutzt. Entscheidend sind dabei die Nettomengen pro Innen- und Außenverpackung. für mehr bitte anmelden
Die drei amerikanischen Fluglinien Delta, American und United wollen keine Lithiumionen-Batterien mehr in den Unterflurkammern ihrer Flugzeuge befördern. für mehr bitte anmelden
Beim Versand von Lithium-Ionen- und Lithium-Metall-Batterien per Flugzeug sind unterschiedliche Vorgaben zu beachten. Wichtig ist dabei auch, ob die Batterien alleine, in oder mit Geräten verpackt sind. für mehr bitte anmelden
Laut Gefahrgutstatistik des Luftfahrt-Bundesamts ist die Zahl der Zwischenfälle von 2013 auf 2014 um rund 20 Prozent gesunken. für mehr bitte anmelden
Zu den seit 1. Januar gültigen neuen Luftfrachtvorschriften für Gefahrgut gibt es bereits einige Ergänzungen, die jetzt auch in deutscher Sprache veröffentlicht wurden für mehr bitte anmelden