Pyrotechnik: Erstklassig unterwegs
Bei der Beförderung von explosiven Stoffen und Gegenständen mit Explosivstoff reicht es nicht aus, allein die internationalen Gefahrgutvorschriften im Blick zu haben. In Deutschland greifen zusätzlich – zumindest im Straßen- und Binnenschiffsverkehr – die Regelungen des Sprengstoffrechts, in Gestalt des Sprengstoffgesetzes (SprengG) und der 1. Sprengstoffverordnung (1. SprengV). für mehr bitte anmelden








