Österreich: Abfallbeförderer müssen sich registrieren
Wer Abfall in Österreich befördert, muss sich ab dem 1. Januar 2022 beim österreichischen Umweltbundesamt registrieren. Das ist aber noch nicht alles. für mehr bitte anmelden
Wer Abfall in Österreich befördert, muss sich ab dem 1. Januar 2022 beim österreichischen Umweltbundesamt registrieren. Das ist aber noch nicht alles. für mehr bitte anmelden
Das Dokument soll eine sichere und sachgemäße sowie möglichst einheitliche Entsorgung von Abfällen aus allen Einrichtungen des Gesundheitswesens sicherstellen. für mehr bitte anmelden
Die Mitteilung der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall ist eine Vollzugshilfe zur Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes. für mehr bitte anmelden
Die Vereinbarungen erleichtern unter bestimmten Voraussetzungen die Beförderung gefährlicher Abfälle, von Materialien der Klasse 7 ohne Auslaugungstest sowie von Gemischen aus Butadienen und Kohlenwasserstoff. für mehr bitte anmelden
Laut Statistischem Bundesamt fielen 2019 in Deutschland 23,9 Millionen Tonnen gefährlicher Abfälle an, 100.000 Tonnen mehr als 2018. für mehr bitte anmelden
Übersicht der neuen und geänderten Vorschriften verschiedener wichtiger Rechtsbereiche - Änderungen von Januar bis April 2021 für mehr bitte anmelden
Die Verantwortlichkeiten des Abfallerzeugers beim Gefahrguttransport können nur begrenzt delegiert werden. für mehr bitte anmelden
Der Entsorgerverband hat seine Broschüre „Beförderung verpackter gefährlicher Abfälle gemäß der Ausnahme 20 GGAV“ an das ADR 2021 angepasst. für mehr bitte anmelden
Der Entsorgerverband regt an, Ausbau, Erneuerung und Aufbau von privatrechtlichen Behandlungsanlagen in Nordrhein-Westfalen für gefährliche Abfälle zu fördern. für mehr bitte anmelden
Gefährliche Abfälle können Gefahrgut sein, müssen aber nicht. Genauso können zudem nicht gefährliche Abfälle trotzdem den Gefahrgutvorschriften unterliegen. für mehr bitte anmelden