Versandhandel

07.03.2024 Fachbeitrag

Fahrradhandel: Eine Frage der Sicherheit

Die Diskussion um die sichere Entsorgung von Lithium-Ionen-Akkus in E-Bikes ist bereits seit Längerem in Fachkreisen ein Thema, beim Endverbraucher kommt diese Thematik erst nach und nach an. Vor allem die Retouren im Online-Handel bergen neue Herausforderungen für Kunden und Hersteller.
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Kritisch defekte Lithium-Ionen-Akkus bringen ein Brandrisiko mit sich.

©Foto: GRS Service GmbH

„In Kooperation mit dem Zweiradindustrieverband und den Herstellern unternehmen wir große Anstrengungen, um die Rücknahmequoten nach oben zu bewegen“, sagt Tobias Schulze Wettendorf, Leiter Rücknahmesysteme bei GRS Service. Letztendlich sei es erklärtes Ziel der Fahrradindustrie, die Kreislaufführung zu fördern, ressourcenschonend zu arbeiten und möglichst viele Rohstoffe für Neuprodukte zurückzugewinnen. Speziell in Bezug auf Fahrradbatterien hat die Rücknahme zugenommen. Laut Batteriegesetz sind Fahrradfachhändler gesetzlich dazu verpflichtet, Batterien eines E-Bikes an der Verkaufsstelle zurückzunehmen, wenn sie diese in ihrem Sortiment führen. Das bezieht sich nicht nur auf Batterien, die sie verkaufen, sondern auch auf Batterien von anderen Marken.

Retouren im Online-Handel – was tun?

Verhalten sich die Verbraucher so, wie es gesetzlich aktuell geregelt ist, gehen sie   bei Retouren oder sonstigen Fehlern eines Lithium-Batterie-Akkus zum Fahrrad-Fachhandel. Das E-Bike selbst muss als Elektroaltgerät entsorgt werden. Die Entsorgung läuft über die  die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, die Wertstoffhöfe. Der Verbraucher gibt also das E-Bike nach der Batterieentnahme beim Wertstoffhof ab. Der Kreislauf ist vom Gesetzgeber vorgegeben.

Beim Online-Versand gilt das Versandlager als Rücknahmestelle. Existiert nur ein Versandgeschäft und keine Filiale, müssen am Versandlager die Batterien wieder zurückgenommen werden. Dann kann der Endverbraucher sie dorthin schicken. Diesen Versandprozess kann jeder Händler individuell handhaben. Anders als bei der Rücknahme aus dem stationären Handel existiert hierbei keine etablierte Branchenlösung.

Laut Schulze Wettendorf würden viele Händler einen Leitfaden zur Verfügung stellen, der erklärt, wie der Kunde das Produkt kennzeichnen sollte. In manchen Fällen müsse eine Fehlerbeschreibung übermittelt werden, sodass die Online-Händler eine Verpackung zusenden, die der Kunde für die Retoure nutzen kann. Im Normalfall würden die Leute damit nicht alleingelassen werden, wie Schulze Wettendorf weiter ausführt. Die Händler würden in den meisten Fällen eine ordnungsgemäße Verpackung zur Verfügung stellen.

Oft senden sie direkt einen Ersatz-Akku, den die Kunden benutzen können. Der Kunde erhält dann die Anweisung, den Akku, der zurückgegeben wird, genauso zu verpacken wie der, der neu geliefert wurde. Das hat den Vorteil, dass dem Kunden bereits eine sichere Transportverpackung zur Verfügung steht. Um die Rückführung des Akkus im Anschluss kümmert sich das Handelsunternehmen. In der Regel erzeugt dieses auch die Beförderungspapiere oder unterstützt den Endnutzer dabei. Schulze Wettendorf weiß, dass viele Händler die Retoure betreuen. Manche Händler weisen den Kunden auch direkt an, die defekte Batterie beim lokalen Handel zu entsorgen und auf keinen Fall zu verschicken.

Eine Branchenlösung würde in diesem Fall allerdings wenig Sinn machen, da die Kosten verursacherscharf anfallen und individuell weiterberechnet werden können. So werde vermieden, dass Kosten solidarisiert werden und Hersteller, deren Produkte eine geringe Retourenrate hätten, durch Produkte anderer Hersteller entstehende Kosten mittragen müssten, wie Schulze Wettendorf weiter ausführt.

Transportrisiken bei Online-Retouren

Da im Falle des Online-Handels die Beratung bei einer Retourenabwicklung meist fernmündlich stattfindet, werden Batterien anhand von Checklisten zusammen mit dem Letztbesitzer diagnostiziert. In den meisten Fällen könne ausgeschlossen werden, dass die Batterie auf einem Transport kritisch reagieren würde, erklärt Schulze Wettendorf. Nicht eindeutig feststellbar sei, dass die Batterie lediglich verbraucht ist. Daher werden viele Batterien vorsorglich als beschädigt, aber nicht als transportkritisch eingestuft. Bei rein verbrauchten Batterien wissen die Letztbesitzer im Normalfall, wo sie diese entsorgen könnten. Wenn kein Ersatzteil oder eine Reklamation gewünscht ist, bietet sich der Gang direkt zum Wertstoffhof oder lokalen E-Bike-Händler an, um einen aufwendigeren postalischen Rücksendeprozess zu umgehen.

Sylvia Pompe

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