Gebrauchte EAG befördern - nicht als Abfall
Wer gebrauchte Elektro- oder elektronische Geräte grenzüberschreitend befördert, muss bestimmte Dokumente mitführen, wenn die Beförderung nicht als illegaler Abfalltransport bemängelt werden soll. Die ausfüllbaren Begleitdokumente stehen neu als Arbeitshilfe zur Verfügung.
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